Unsere Referenzen
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei, Fachanwälte für Strafrecht, haben schon in vielen aufsehenerregenden Strafverfahren mitgewirkt und ihre Mandanten erfolgreich vertreten. Nachfolgend haben wir einige interessante Fälle zusammengestellt, in denen wir für unsere Mandanten erfolgreich tätig werden konnten.
Prozess um angeblichen Drogenschmuggel in die JVA Moabit – Verteidigung durch Rechtsanwalt Türker übernommen
Rechtsanwalt Türker hat die Verteidigung eines Angeklagten in dem Prozess um Drogenschmuggel in die JVA Moabit übernommen.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin sind ein Rechtsanwalt und fünf weitere Personen angeklagt. Ihnen wird seitens der Staatsanwaltschaft Berlin zur Last gelegt, gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben.
Das Landgericht Berlin hat bislang 15 Hauptverhandlungstermine bis Ende Januar 2020 terminiert.
Über das Verfahren ist in der Presse ausführlich berichtet worden. Nachfolgend haben wir eine kleine Auswahl zusammengestellt:
- https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/anwalt-soll-drogen-in-shampoos-in-den-knast-geschmuggelt-haben
- https://www.morgenpost.de/berlin/article227713937/Anwalt-soll-Drogen-in-die-Haftanstalt-geschmuggelt-haben.html
- https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/prozess-in-berlin-moabit-anwalt-muss-sich-wegen-drogenschmuggel-verantworten/25252568.html
- https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/kriminalitaet/5983382-4362932-drogen-im-gefaengnisanwalt-und-komplizen.html
Rechtsanwalt Türker übernimmt Verteidigung von Magomed-Ali C. vor dem Kammergericht
Rechtsanwalt Türker hat, neben dem Kollegen Dr. Tarig Elobied, die Verteidigung von Magomed-Ali C. vor dem Kammergericht übernommen.
Ausgangssituation: Laut Anklage des Generalbundesanwalts soll unser Mandant eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben, indem er einen Anschlag in Deutschland geplant und vorbereitet habe. Als mögliches Ziel sei das Gesundbrunnen-Center ausgewählt worden. Zu diesem Zweck soll er in seiner Wohnung ab Oktober 2016 große Mengen des Sprengstoffs TATP gelagert haben. Später soll er dann sein Vorhaben aus Angst vor Entdeckung aufgegeben haben. Unser Mandant hat sich nicht zu den Tatvorwürfen geäußert und macht von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Das Gesetz sieht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in § 89a…
Übernahme der Verteidigung beim Vorwurf des versuchten Mordes auf dem Hardenbergplatz
Ausgangssituation: Wir haben die Verteidigung eines jungen Mannes übernommen, dem die Staatsanwaltschaft Berlin unter anderem einen versuchten Mord auf dem Hardenbergplatz zur Last legt.
Laut Anklage soll unser Mandant versucht haben, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen zu töten, indem er ihn völlig überraschend mittels eines wuchtigen Faustschlages zu Boden gestreckt und gegen den Kopf getreten habe. Unser Mandant hat sich nicht zu den Tatvorwürfen geäußert und macht von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Das Gesetz sieht für einen vollendeten Mord lebenslange Freiheitsstrafe vor. Im Falle eines versuchten Mordes kann das Gericht, wenn es von der Möglichkeit, die Strafe zu mildern Gebrauch macht, auf Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren…
Urteil im Prozess um sog. Amri-Freunde – Haftbefehl gegen unseren Mandanten außer Vollzug gesetzt
Ausgangssituation: Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat den Angeklagten die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt. Die Angeklagten haben sich zur Sache nicht eingelassen. Die Hauptverhandlung fand an insgesamt 50 Hauptverhandlungstagen über einen Zeitraum von 13 Monaten vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts statt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für unseren Mandanten die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert. Wir sind nach wie vor von der Unschuld unseres Mandanten überzeugt und hatten Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls beantragt.
Urteil im Skimmingprozess – Haftbefehl gegen Mandanten von Rechtsanwalt Türker aufgehoben
Ausgangssituation: Anklage wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einer Gruppe von vier Personen, darunter auch zwei Mandanten unserer Kanzlei, die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, in der Form des sog. Skimming, vorgeworfen. Über die Anklage wurde vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Alle Angeklagten befanden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über insgesamt 31 Hauptverhandlungstage und gestaltete sich tatsächlich und rechtlich schwierig. Zu einem Urteil kam es erst am 31. Hauptverhandlungstag.
Dem Urteil war eine Verständigung („Deal“) aller Verfahrensbeteiligten vorausgegangen.
Bundesgerichtshof hebt Urteil im Weddinger-Mordprozess auf
Ausgangssituation: Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom September 2017 drei der Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die übrigen Angeklagten hatte es vom Vorwurf eines Tötungsdelikts freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatten die drei Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes:
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.11.2018 das Urteil des Landgerichts Berlin auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hin aufgehoben und zu neuer Entscheidung an eine andere Kammer des Landgericht Berlin zu neuer Entscheidung und Verhandlung zurückverwiesen.
Darüber berichtet auch die Presse in folgenden Artikeln:
- https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article216160231/Rache-Mord-von-Berliner-Grossfamilien-erneut-vor-Gericht.html
- https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/toedlicher-streit-grossfamilien-berlin-gericht-revision.html
- https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/toedlicher-streit-von-berliner-grossfamilien-kommt-erneut-vor-gericht