Unsere Referenzen
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei, Fachanwälte für Strafrecht, haben schon in vielen aufsehenerregenden Strafverfahren mitgewirkt und ihre Mandanten erfolgreich vertreten. Nachfolgend haben wir einige interessante Fälle zusammengestellt, in denen wir für unsere Mandanten erfolgreich tätig werden konnten.
Urteil im Prozess um sog. Amri-Freunde – Haftbefehl gegen unseren Mandanten außer Vollzug gesetzt
Ausgangssituation: Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat den Angeklagten die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt. Die Angeklagten haben sich zur Sache nicht eingelassen. Die Hauptverhandlung fand an insgesamt 50 Hauptverhandlungstagen über einen Zeitraum von 13 Monaten vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts statt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für unseren Mandanten die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert. Wir sind nach wie vor von der Unschuld unseres Mandanten überzeugt und hatten Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls beantragt.
Urteil im Skimmingprozess – Haftbefehl gegen Mandanten von Rechtsanwalt Türker aufgehoben
Ausgangssituation: Anklage wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einer Gruppe von vier Personen, darunter auch zwei Mandanten unserer Kanzlei, die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, in der Form des sog. Skimming, vorgeworfen. Über die Anklage wurde vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Alle Angeklagten befanden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über insgesamt 31 Hauptverhandlungstage und gestaltete sich tatsächlich und rechtlich schwierig. Zu einem Urteil kam es erst am 31. Hauptverhandlungstag.
Dem Urteil war eine Verständigung („Deal“) aller Verfahrensbeteiligten vorausgegangen.
Bundesgerichtshof hebt Urteil im Weddinger-Mordprozess auf
Ausgangssituation: Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom September 2017 drei der Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die übrigen Angeklagten hatte es vom Vorwurf eines Tötungsdelikts freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatten die drei Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes:
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.11.2018 das Urteil des Landgerichts Berlin auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hin aufgehoben und zu neuer Entscheidung an eine andere Kammer des Landgericht Berlin zu neuer Entscheidung und Verhandlung zurückverwiesen.
Darüber berichtet auch die Presse in folgenden Artikeln:
- https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article216160231/Rache-Mord-von-Berliner-Grossfamilien-erneut-vor-Gericht.html
- https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/toedlicher-streit-grossfamilien-berlin-gericht-revision.html
- https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/toedlicher-streit-von-berliner-grossfamilien-kommt-erneut-vor-gericht
Übernahme der Verteidigung einer mutmaßlichen Skimming-Bande vor dem Landgericht Berlin
Ausgangssituation: Unsere Kanzlei hat die Verteidigung von zwei Angeklagten, denen die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, in der Form des sog. Skimming, vorgeworfen wird übernommen. Für den Prozess sind vorerst 15 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei, beide Fachanwälte für Strafrecht in Berlin, verteidigen in diesem Prozess jeweils einen der vier Angeklagten.
Über den Prozess hat die lokale Presse berichtet. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl:
- https://www.morgenpost.de/berlin/article215248325/Datendiebstahl-an-Geldautomaten-Prozess-gegen-vier-Maenner.html
- https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/prozess-gegen-skimming-bande–nahezu-taeglich-geldautomaten-manipuliert–31215746
Die Staatsanwaltschaft geht von einer Gruppierung aus, die sich seit Ende 2017 auf das sogenannte Skimming spezialisiert hatte. Das Delikt, das nach dem englischen Wort für „abschöpfen“ benannt ist, bezeichnet den Diebstahl von Bankdaten durch manipulierte Geldautomaten. Die mutmaßliche Bande…
Übernahme der Verteidigung in dem Prozess um mutmaßliche Unterstützer des IS vor dem Kammergericht
Ausgangssituation: Unsere Kanzlei hat die Verteidigung eines der Angeklagten, denen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“) vor dem Kammergericht vorgeworfen wird, übernommen. Die Angeklagten verteidigen sich gegen den Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft, indem sie zur Sache schweigen. Der Prozess findet vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts (Staatsschutzsenat) statt. Für den Prozess sind vorerst 36 Hauptverhandlungstage anberaumt worden.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei, beide Fachanwälte für Strafrecht in Berlin, verteidigen in diesem Prozess gemeinsam einen der Angeklagten.
Über den Prozess gibt es zahlreiche Presseberichte. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl
- https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/prozess-gegen-vier-mutmassliche-unterstuetzer-is-fussilet-amri.html
- https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/vier-berliner-amri-bekannte-stehen-vor-gericht
- https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/radikalisiert-in-der-fussilet-moschee-vier-islamisten-aus-amri-umfeld-vor-gericht-29706584
Auch ohne viel Fantasie ist am Donnerstag im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit zu vermuten, dass der Prozess…
Landgericht Berlin spricht Mandanten unserer Kanzlei frei im Prozess um Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung
Das Landgericht Berlin hat einen Mandanten unserer Kanzlei in einem Prozess wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung mit Urteil vom 25. April 2018 freigesprochen. Der Freispruch erfolgte nach einer langwierigen und umfangreichen Beweisaufnahme, die sich über 26 Hauptverhandlungstage und einen Zeitraum von über fünf Monaten erstreckte. Unser Mandant hatte sich zunächst in Untersuchungshaft befunden. Er wurde jedoch nach einer von uns angestrengten Haftprüfung von dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft nach nur zwei Wochen verschont.
Er konnte daher den Gerichtssaal als freier Mann betreten und genauso wieder verlassen.