Allgemeines Strafrecht - Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Wir sind auch im allgemeinen Strafrecht tätig und verteidigen Sie gegen den Vorwurf einer Straftat, unabhängig von der Art und Schwere des Vorwurfs.

Was ist Strafrecht? Was ist Strafprozess? Was kann der Fachanwalt für Strafrecht?

Im Folgenden möchten wir einen Überblick geben und helfen die Begrifflichkeiten zu sortieren. Ferner soll aufgezeigt werden, was ein Fachanwalt für Strafrecht für Sie erreichen kann und was ihn von anderen Rechtsanwälten unterscheidet und Sie gut beraten sind, im Ernstfall einen Fachanwalt für Strafrecht in Berlin zu kontaktieren.

Materielles Strafrecht

Als Strafrecht bezeichnet man die Rechtsnormen im Rechtssystem eines Staates, die bestimmte Verhaltensweisen verbieten und als Sanktion eine bestimmte Strafe nach sich ziehen. Das Strafrecht wird auch als Kriminalrecht bezeichnet. Unser Strafrecht kennt nur die Geld- und Freiheitsstrafe. Eine weitere geläufige Bezeichnung ist „materielles Strafrecht“.

Im materiellen Strafrecht hat der Gesetzgeber bestimmte Tatbestände geschaffen und eine bestimmte Rechtsfolge vorgesehen.

Ein Beispiel:

Der § 242 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) formuliert wie folgt:

„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Der Gesetzgeber beschreibt hier eine Handlung („Wegnehmen einer fremden beweglichen Sache mit rechtswidriger Zueignungsabsicht“) und droht eine bestimmte Rechtsfolge („Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe“) für diese Handlung an.

Weitere Beispiele für Strafrechtsnormen im allgemeinen Strafrecht:

Das allgemeine Strafrecht ist breit gefächert. Das Strafgesetzbuch enthält zahlreiche Straftatbestände, die unter das allgemeine Strafrecht fallen. Zu den klassischen Delikten in diesem Bereich gehören:

Tim Reckmann / pixelio.de

Materielles Strafrecht in der Praxis

In der Praxis bereitet das sog. materielle Strafrecht nicht die großen Probleme. Insbesondere bei erstinstanzlichen Prozessen vor dem Landgericht, in dem in der Regel drei Berufsrichter mitwirken (im Gegensatz zu dem amtsgerichtlichen Strafprozess, in dem nur ein Berufsrichter mitwirkt) und an der Urteilsfindung beteiligt sind, ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass sich Fehler bei der rechtlichen Würdigung eines Verhaltens einschleichen, das Risiko ist aber weitestgehend minimiert, vor allem dann, wenn der Bundesgerichtshof, als oberste Instanz, bereits grundlegende und leitende Entscheidungen getroffen hat.

Was ist Strafprozess?

Weitaus wichtiger und problematischer in der Praxis ist der Strafprozess. Dabei handelt es sich um das streng geregelte Verfahren der Feststellung, ob eine bestimmte Person eine bestimmte Handlung vorgenommen und ggf. einen bestimmten Erfolg erreicht hat, mithin genauer, ob der Angeklagte, das ihm vorgeworfene strafbare Verhalten an den Tag gelegt hat oder nicht. Hierüber wird in der Praxis oft heftig gestritten. Es handelt sich um einen dynamischen Prozess, der bestimmten geschriebenen und ungeschriebenen Gesetzen folgt.

Die zentrale und wichtigste Grundlage des Strafprozesses ist die Strafprozessordnung (StPO). Sie bindet die öffentliche Gewalt (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht) bei der Ermittlung und Aufklärung von Straftaten.

Ziele des Strafprozesses

Der Strafprozess verfolgt in erster Linie das Ziel der Wahrheitsfindung. Wie ist es wirklich gewesen? Das will das Gericht herausfinden. Es gilt das Prinzip der Ermittlung der materiellen Wahrheit. In der Praxis gelingt dies fast nie; dies hat seinen Grund unter anderem darin, dass das Gesetz die Erforschung der materiellen Wahrheit um jeden Preis verbietet. Insoweit wird der Prozess von der Rechtsstaatlichkeitsmaxime beherrscht: Nur das gesetzlich, genauer rechtliche Erlaubte darf erlangt und verwertet werden. Der Strafprozess ist gelebtes Verfassungsrecht.

Schließlich verfolgt der Strafprozess das Ziel Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten herzustellen. In der Praxis eine oft auch nicht verwirklichte Illusion.

Prozessmaximen

Der Strafprozess wird durch verschiedene Prozessgrundsätze beherrscht, über deren Geltung die Beteiligten grundsätzlich nicht disponieren dürfen. Dies sind die folgenden sog. Prozessmaximen:

  • Offizialprinzip: Die Staatsanwaltschaft hat das Anklagemonopol. In § 152 Absatz 1 StPO heißt es: „Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.“
  • Akkusationsprizip: Eine Straftat darf nur insoweit gerichtlich untersucht werden, soweit die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Eine historische Abkehr vom Inquisitionsverfahren.
  • Legalitätsprinzip: Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat sprechen.
  • Amtsermittlungsgrundsatz: Ist eine Straftat angeklagt, so hat das Gericht die Untersuchung von Amts wegen auf alle relevanten Beweismittel zu erstrecken, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft oder Verteidigung diese beibringt. Hier liegt ein bedeutender Unterschied zum anglo-amerikanischen Parteienprozess.
  • Unmittelbarkeitsgrundsatz: Alle für die Entscheidung relevanten Tatsachen müssen unmittelbar durch das Gericht festgestellt werden. Das bedeutet unter anderem, dass grundsätzlich alle Beweise in der Hauptverhandlung unmittelbar durch das Gericht wahrgenommen werden müssen. Eine Verlesung von früheren Zeugenaussagen scheidet daher grundsätzlich aus.
  • Mündlichkeitsprinzip: Es gilt nur das, was in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragen worden ist.
  • Öffentlichkeitsprinzip: Die Hauptverhandlung ist grundsätzlich öffentlich.

Der Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

In diesem streng regulierten formellen Verfahren ist der Beschuldigte alleine in aller Regel überfordert. Er benötigt einen professionellen Begleiter, der einseitig seine Interessen vertritt und seine Rechte wahrnimmt. Das Gesetz spricht dabei vom Verteidiger.

Der Fachanwalt für Strafrecht ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert hat und auf dem Gebiet des Strafrechts eine bestimmte Anzahl von Fällen bearbeitet und vor allem an einer bestimmten Anzahl von Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffen-, Land- oder Oberlandesgericht teilgenommen hat. Er verfügt damit in aller Regel über wesentlich mehr Erfahrung als seine Kollegen die keine Fachanwälte für Strafrecht sind.

Ferner muss der Fachanwalt für Strafrecht an einem 120-stündigen Lehrgang teilnehmen und mehrere Klausuren bestehen. Schließlich hat er eine Fortbildungspflicht. Er muss jedes Jahr an mindestens 15 Stunden Fortbildung teilnehmen und dies der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachweisen. Ansonsten riskiert er die Aberkennung seiner Befugnis zum Führen des Fachanwaltstitels.

Wir übernehmen Ihre Verteidigung im allgemeinen Strafrecht. Sie erreichen unsere Kanzlei für Strafrecht in Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in zentraler Lage in der Nähe des Olivaer Platz / Kurfürstendamm.

Einen Termin können Sie über das Sekretariat entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

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