Nebenklage

 

Jedermann kann Opfer einer Straftat werden. Nicht selten sterben Opfer an den Folgen einer schweren Straftat. In gesetzlich geregelten Fällen kann sich das Opfer einer Straftat bzw. die Angehörigen des Opfers dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen und prozessuale Rechte wahrnehmen. Der Gesetzgeber hat die Rechte des Opfers einer Straftat in der Strafprozessordnung immer weiter gestärkt. Die Nebenklage ist in den §§ 395 ff. StPO gesetzlich geregelt.

Der Nebenkläger hat ein Anwesenheitsrecht, ein Fragerecht und ein Antragsrecht. Der Nebenkläger kann einen Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter beauftragen. Dieser kann in geeigneten Fällen auch beigeordnet werden.

 

Vertretung der Nebenklage – in Berlin und bundesweit

Unsere Kanzlei übernimmt in geeigneten Fällen die Vertretung von Nebenklägern vor Gericht. Es handelt sich hierbei zumeist um Mord- und Totschlagsverfahren vor dem Schwurgericht. Wir haben schon in vielen komplexen Schwurgerichtsverfahren Nebenkläger erfolgreich vertreten.

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