Typische Vorwürfe im Internetstrafrecht
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Verteidigung bei folgenden Vorwürfen:
- Computerbetrug
- Fälschung technischer Aufzeichnungen
- Fälschung beweiserheblicher Daten
- Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
- Phishing
- Skimming
- Beleidigung über das Internet
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Nötigung, Besitz von Kinderpornografie)
Das Internetstrafrecht ist geprägt durch eine große Bandbreite unterschiedlicher Delikte, die häufig komplexe technische und rechtliche Fragestellungen aufwerfen.
Ermittlungsverfahren und typische Maßnahmen
In vielen Fällen beginnt ein Verfahren mit einer polizeilichen Vorladung oder einer Hausdurchsuchung. Dabei werden regelmäßig elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops oder Datenträger sichergestellt.
Gerade im Internetstrafrecht ist besondere Vorsicht geboten: Digitale Spuren werden ausgewertet und können falsch interpretiert werden. Unüberlegte Aussagen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte können erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Es gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache und nehmen Sie frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch.
Verteidigung im digitalen Kontext
Die Verteidigung im Internetstrafrecht erfordert neben fundierten strafrechtlichen Kenntnissen ein Verständnis für technische Abläufe und digitale Beweismittel.
Wir analysieren die digitale Beweislage sorgfältig, prüfen die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und – soweit möglich – eine Einstellung zu erreichen oder den Tatvorwurf zu begrenzen.
Frühzeitige Beratung
Im Internetstrafrecht werden wesentliche Entscheidungen häufig bereits im frühen Stadium des Verfahrens getroffen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verlauf haben.
Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung zur Verfügung.