Typische Vorwürfe im Arbeitsstrafrecht
Unsere Mandanten wenden sich insbesondere bei folgenden Vorwürfen an uns:
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a Strafgesetzbuch (StGB)
- illegale Arbeitnehmerentsendung, § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
- illegale Arbeitnehmerüberlassung, §§ 15 ff. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG)
- illegale Ausländerbeschäftigung, § 404 Sozialgesetzbuch III (SGB III)
- Lohnsteuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)
Diese Vorwürfe sind häufig mit erheblichen finanziellen Risiken und persönlichen Konsequenzen verbunden.
Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht ist regelmäßig Teil des Wirtschaftsstrafrechts. Verfahren betreffen häufig nicht nur einzelne Pflichtverstöße, sondern komplexe unternehmerische Strukturen.
Wir berücksichtigen daher stets:
- wirtschaftliche Zusammenhänge
- unternehmensinterne Abläufe
- mögliche Parallelverfahren (z. B. steuerrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich)
Verhalten im Ermittlungsverfahren
Wird ein Vorwurf erhoben, ist ein strukturiertes und besonnenes Vorgehen entscheidend.
In dieser Situation gilt:
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und nehmen Sie frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch.
Unkoordinierte Einlassungen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte können den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinträchtigen.
Präventive Beratung und Compliance
Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Verteidigung im Ernstfall.
Wir beraten Unternehmen auch präventiv, insbesondere zur Vermeidung arbeitsstrafrechtlicher Risiken. Ziel ist es, typische Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Erfahrung und Spezialisierung
Die in unserer Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht und ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Wir verfügen über Erfahrung in umfangreichen Verfahren im Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht vor Gerichten in Berlin und bundesweit. Durch kontinuierliche Fortbildung gewährleisten wir eine Verteidigung auf aktuellem Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Diskrete und strategische Verteidigung
Vorwürfe im Arbeitsstrafrecht betreffen häufig nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch wirtschaftliche Interessen und Reputation.
Unsere Verteidigung ist geprägt von:
- sorgfältiger Analyse
- klarer strategischer Ausrichtung
- konsequenter Interessenvertretung
- absoluter Diskretion
Frühzeitige Beratung im Arbeitsstrafrecht
Je früher eine Verteidigung ansetzt, desto größer sind die Handlungsspielräume.
Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung im Arbeitsstrafrecht in Berlin zur Verfügung.