Arbeitsstrafrecht in Berlin – Strafverteidigung für Arbeitgeber und Unternehmen

Wir beraten und verteidigen Mandanten im Arbeitsstrafrecht in Berlin und bundesweit. Unsere Tätigkeit richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Geschäftsführer und verantwortliche Führungskräfte, die mit strafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Pflichten konfrontiert sind.

Arbeitsstrafverfahren sind häufig Teil komplexer wirtschaftsstrafrechtlicher Sachverhalte und erfordern neben strafrechtlicher Expertise ein Verständnis für betriebliche Abläufe und unternehmerische Entscheidungen.

Verteidigung im Arbeitsstrafrecht

Wir übernehmen die Verteidigung in allen Phasen des Verfahrens – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung.

In vielen Fällen werden Mandanten erstmals konfrontiert mit:

  • Durchsuchungen
  • Anhörungen durch Behörden
  • Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft

Gerade in diesem frühen Stadium bestehen regelmäßig die größten Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Rainer Sturm / pixelio.de

Typische Vorwürfe im Arbeitsstrafrecht

Unsere Mandanten wenden sich insbesondere bei folgenden Vorwürfen an uns:

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a Strafgesetzbuch (StGB)
  • illegale Arbeitnehmerentsendung, § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • illegale Arbeitnehmerüberlassung, §§ 15 ff. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG)
  • illegale Ausländerbeschäftigung, § 404 Sozialgesetzbuch III (SGB III)
  • Lohnsteuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)

Diese Vorwürfe sind häufig mit erheblichen finanziellen Risiken und persönlichen Konsequenzen verbunden.

Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht ist regelmäßig Teil des Wirtschaftsstrafrechts. Verfahren betreffen häufig nicht nur einzelne Pflichtverstöße, sondern komplexe unternehmerische Strukturen.

Wir berücksichtigen daher stets:

  • wirtschaftliche Zusammenhänge
  • unternehmensinterne Abläufe
  • mögliche Parallelverfahren (z. B. steuerrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich)

Verhalten im Ermittlungsverfahren

Wird ein Vorwurf erhoben, ist ein strukturiertes und besonnenes Vorgehen entscheidend.

In dieser Situation gilt:
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und nehmen Sie frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch.

Unkoordinierte Einlassungen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte können den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinträchtigen.

Präventive Beratung und Compliance

Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Verteidigung im Ernstfall.

Wir beraten Unternehmen auch präventiv, insbesondere zur Vermeidung arbeitsstrafrechtlicher Risiken. Ziel ist es, typische Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Erfahrung und Spezialisierung

Die in unserer Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht und ausschließlich in diesem Bereich tätig.

Wir verfügen über Erfahrung in umfangreichen Verfahren im Arbeits- und Wirtschaftsstrafrecht vor Gerichten in Berlin und bundesweit. Durch kontinuierliche Fortbildung gewährleisten wir eine Verteidigung auf aktuellem Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Diskrete und strategische Verteidigung

Vorwürfe im Arbeitsstrafrecht betreffen häufig nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch wirtschaftliche Interessen und Reputation.

Unsere Verteidigung ist geprägt von:

  • sorgfältiger Analyse
  • klarer strategischer Ausrichtung
  • konsequenter Interessenvertretung
  • absoluter Diskretion

Frühzeitige Beratung im Arbeitsstrafrecht

Je früher eine Verteidigung ansetzt, desto größer sind die Handlungsspielräume.

Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung im Arbeitsstrafrecht in Berlin zur Verfügung.

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