Staatsschutzsachen

Unter Staatsschutzsachen versteht man Straftaten, die zumeist politisch motiviert sind und sich gegen den Staat oder seine Einrichtungen richten. Für diese Straftaten ist als erste Instanz der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts, in Berlin des Kammergerichts, zuständig. Die Ermittlungen werden durch die Generalstaatsanwaltschaft oder die Bundesanwaltschaft geführt.

 

Staatsschutzsachen – ein Überblick

Die Verfahren in Staatsschutzsachen haben in der Regel die nachfolgenden Vorwürfe zum Gegenstand:

  • Friedensverrat
  • Hochverrat
  • Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
  • Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat
  • Terrorismusfinanzierung
  • Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen
  • Bildung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen

Verteidigung in Staatsschutzsachen – in Berlin und bundesweit

Wir übernehmen die Verteidigung von Menschen, denen die Begehung eines Staatsschutzdeliktes vorgeworfen. Dabei unterscheiden wir nicht nach der (vermeintlichen) Gesinnung oder politischen Zugehörigkeit unserer Mandanten. Wir haben als Rechtsanwälte einen Eid auf die verfassungsmäßige Ordnung geschworen und sind davon überzeugt, dass jeder Mensch in einem rechtsstaatlichen Verfahren das Recht auf bestmögliche und effektive Verteidigung hat.

 

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