Kompetente Verteidigung im Lebensmittelstrafrecht
Das Lebensmittelstrafrecht ist geprägt durch komplexe Vorschriften, insbesondere aus dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Verstöße können sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat verfolgt werden und empfindliche Geldbußen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Wir verteidigen Sie insbesondere bei Vorwürfen wie:
- Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher oder verunreinigter Lebensmittel
- Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Deklarationspflichten
- Täuschung im geschäftlichen Verkehr
- Hygieneverstöße und behördliche Beanstandungen
- Organisations- und Aufsichtspflichtverletzungen
Frühzeitige Strafverteidigung ist entscheidend
Gerade im Lebensmittelstrafrecht werden Ermittlungsverfahren häufig durch Behördenkontrollen oder externe Hinweise ausgelöst. In dieser sensiblen Phase ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend, um:
- belastende Aussagen zu vermeiden
- behördliche Maßnahmen rechtlich zu überprüfen
- den weiteren Verlauf des Verfahrens aktiv zu beeinflussen
Ziel unserer Verteidigung ist es stets, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die Folgen so gering wie möglich zu halten.
Erfahrung und strategisches Vorgehen
Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht eine Verteidigung auf höchstem Niveau – auch in komplexen wirtschaftsnahen Verfahren.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien, die sowohl strafrechtliche als auch wirtschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
