Ordnungswidrigkeiten – Verteidigung im Bußgeldverfahren in Berlin und bundesweit

Ordnungswidrigkeitenverfahren werden häufig unterschätzt. Dabei können bereits vermeintlich geringfügige Verstöße erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – von empfindlichen Geldbußen über Punkte im Fahreignungsregister bis hin zu Fahrverboten oder berufsrelevanten Einschränkungen.

Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Bußgeldverfahren in Berlin und bundesweit und setzen uns für eine konsequente Wahrung Ihrer Rechte ein.

Tim Reckmann / pixelio.de zurück zum Bild

Verteidigung im Bußgeldverfahren

Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein. Bereits im Anhörungsverfahren oder nach Zustellung eines Bußgeldbescheids bestehen regelmäßig Verteidigungsansätze, die ohne Akteneinsicht und rechtliche Prüfung nicht erkennbar sind.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Prüfung von Bußgeldbescheiden
  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide
  • Verteidigung in gerichtlichen Bußgeldverfahren
  • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten

Ziel unserer Tätigkeit ist es, belastende Maßnahmen zu vermeiden oder zu reduzieren – sei es durch Einstellung des Verfahrens, Reduzierung der Sanktionen oder Vermeidung eines Fahrverbots.

Typische Bereiche von Ordnungswidrigkeiten

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten, etwa:

  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsverstöße
  • Handyverstöße im Straßenverkehr

Darüber hinaus vertreten wir Mandanten auch in wirtschaftsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren, die insbesondere für Unternehmen und verantwortliche Personen erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken mit sich bringen können.

Frühzeitiges Handeln ist entscheidend

Im Bußgeldverfahren gelten kurze Fristen – insbesondere für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Gleichzeitig kann eine unüberlegte Einlassung zur Sache die Verteidigung erheblich erschweren.

Eine frühzeitige Beauftragung ermöglicht es, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, die Beweislage zu prüfen und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Verteidigung mit klarem Ansatz

Unsere Arbeit ist geprägt von einer strukturierten Analyse, einer klaren strategischen Ausrichtung und einer konsequenten Interessenvertretung.

Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt: Eine effektive Verteidigung setzt Erfahrung, Detailgenauigkeit und prozessuales Verständnis voraus. Wir vertreten Ihre Interessen diskret, effizient und mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Bundesweite Vertretung

Wir vertreten Mandanten in Berlin und bundesweit in allen Phasen des Bußgeldverfahrens – vom ersten Anhörungsschreiben bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Für eine vertrauliche Ersteinschätzung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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