Ausgangssituation: Anklage wegen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte einer Gruppe von vier Personen, darunter auch zwei Mandanten unserer Kanzlei, die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, in der Form des sog. Skimming, vorgeworfen. Über die Anklage wurde vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Alle Angeklagten befanden sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über insgesamt 31 Hauptverhandlungstage und gestaltete sich tatsächlich und rechtlich schwierig. Zu einem Urteil kam es erst am 31. Hauptverhandlungstag.
Dem Urteil war eine Verständigung („Deal“) aller Verfahrensbeteiligten vorausgegangen.

Entscheidung des Landgerichts:
Mit Urteil vom 14.02.2019 hat das Landgericht Berlin unsere Mandanten wegen Beihilfe zum Fälschen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion zu Freiheitsstrafen von 2 Jahren 2 Monaten bzw. vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden mit der Revision zum Bundesgerichtshof.
Haftbefehl gegen Mandanten von Rechtsanwalt Türker aufgehoben
Besonders erfreulich war die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Mandanten von Rechtsanwalt Türker. Vor der Hauptverhandlung drohte dem Mandanten eine mehrjährige Haftstrafe wegen Mittäterschaft. Im Urteil gelangte das Landgericht zu der Überzeugung, dass der Mandant von Rechtsanwalt Türker lediglich Gehilfe gewesen sei und auch nur eine geringfügige Rolle im Gesamtgefüge gespielt habe.