Typische Vorwürfe im Arztstrafrecht
Zu den häufigsten strafrechtlichen Vorwürfen zählen:
- fahrlässige Körperverletzung, § 229 Strafgesetzbuch (StGB)
- fahrlässige Tötung, § 222 Strafgesetzbuch (StGB)
- unterlassene Hilfeleistung, § 323c Strafgesetzbuch (StGB)
- (Abrechnungs-)Betrug, § 263 Strafgesetzbuch (StGB)
- Untreue, § 266 Strafgesetzbuch (StGB)
- Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, § 299a Strafgesetzbuch (StGB)
- Bestechung im Gesundheitswesen, § 299b Strafgesetzbuch (StGB)
- besonders schwere Fälle der Bestechung im Gesundheitswesen, § 300 Strafgesetzbuch (StGB)
Solche Verfahren entstehen häufig aus komplexen medizinischen Sachverhalten und erfordern eine spezialisierte Strafverteidigung mit Verständnis für medizinische Abläufe.
Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend
Unsere Tätigkeit beginnt regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren. Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden und das Verfahren frühzeitig zu beenden.
Durch eine strategische Verteidigung können häufig belastende Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder öffentlichkeitswirksame Verfahren reduziert oder ganz verhindert werden. Gleichzeitig behalten wir stets die berufsrechtlichen Konsequenzen im Blick, um die Approbation und die berufliche Existenz unserer Mandanten zu sichern.
