Arztstrafrecht Berlin – Strafverteidiger für Ärzte und medizinische Berufe

Im Arztstrafrecht verteidigen wir Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Berlin und bundesweit gegen strafrechtliche Vorwürfe. Ermittlungsverfahren wegen Behandlungsfehlern, Abrechnungsbetrug oder Korruptionsdelikten können schnell existenzbedrohende Folgen haben – insbesondere durch Durchsuchungen, öffentliche Verfahren oder den drohenden Entzug der Approbation.

Unsere Strafverteidigung setzt frühzeitig an, um Verfahren diskret zu steuern, belastende Maßnahmen zu vermeiden und die berufliche Existenz unserer Mandanten zu schützen.

Strafverteidigung im Arztstrafrecht

Das Arztstrafrecht umfasst sämtliche strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit. Neben klassischen Vorwürfen wie fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung stehen zunehmend wirtschaftsstrafrechtliche Delikte im Fokus der Ermittlungsbehörden. Hierzu zählen insbesondere Abrechnungsbetrug, Untreue sowie Korruption im Gesundheitswesen.

Ermittlungsverfahren gegen Ärzte haben oft weitreichende Folgen über das Strafrecht hinaus. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen berufsrechtliche Maßnahmen wie Approbationsentzug, Zulassungsentziehung oder disziplinarrechtliche Verfahren.

Rainer Sturm / pixelio.de

Typische Vorwürfe im Arztstrafrecht

Zu den häufigsten strafrechtlichen Vorwürfen zählen:

  • fahrlässige Körperverletzung, § 229 Strafgesetzbuch (StGB)
  • fahrlässige Tötung, § 222 Strafgesetzbuch (StGB)
  • unterlassene Hilfeleistung, § 323c Strafgesetzbuch (StGB)
  • (Abrechnungs-)Betrug, § 263 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Untreue, § 266 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, § 299a Strafgesetzbuch (StGB)
  • Bestechung im Gesundheitswesen, § 299b Strafgesetzbuch (StGB)
  • besonders schwere Fälle der Bestechung im Gesundheitswesen, § 300 Strafgesetzbuch (StGB)

Solche Verfahren entstehen häufig aus komplexen medizinischen Sachverhalten und erfordern eine spezialisierte Strafverteidigung mit Verständnis für medizinische Abläufe.

Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend

Unsere Tätigkeit beginnt regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren. Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden und das Verfahren frühzeitig zu beenden.

Durch eine strategische Verteidigung können häufig belastende Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder öffentlichkeitswirksame Verfahren reduziert oder ganz verhindert werden. Gleichzeitig behalten wir stets die berufsrechtlichen Konsequenzen im Blick, um die Approbation und die berufliche Existenz unserer Mandanten zu sichern.

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