Urteil im Prozess um sog. Amri-Freunde – Haftbefehl gegen unseren Mandanten außer Vollzug gesetzt

Ausgangssituation: Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat den Angeklagten die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt. Die Angeklagten haben sich zur Sache nicht eingelassen. Die Hauptverhandlung fand an insgesamt 50 Hauptverhandlungstagen über einen Zeitraum von 13 Monaten vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts statt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für unseren Mandanten die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert. Wir sind nach wie vor von der Unschuld unseres Mandanten überzeugt und hatten Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls beantragt.

Entscheidung des Kammergerichts:

Mit Urteil vom 13.03.2019 hat das Kammergericht unseren Mandanten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Auslang („Islamischer Staat“) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Haftbefehl gegen unseren Mandanten außer Vollzug gesetzt

Das Kammergericht hat unseren Mandanten allerdings vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont und unmittelbar nach Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft unter Auflagen entlassen.

Über das Urteil berichtet die Presse unter folgenden Links: