Kapitalstrafsachen - Strafverteidigung in Verfahren wegen Mordes und Totschlags

Strafverfahren wegen Mordes und Totschlages werden als Kapitalstrafsachen bezeichnet. In der Regel handelt es sich dabei um Haftsachen, d. h. die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Diese Verfahren haben für die Mandanten daher existenzielle Bedeutung, die durch die absolute Strafdrohung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord noch exponiert wird. Daher bringen diese Verfahren für den Strafverteidiger sowohl rechtlich, als auch tatsächliche eine hohe Belastung mit sich und verlangen hohen Einsatz. Der Strafverteidiger, der in diesen Verfahren tätig ist, trägt eine besonders hohe Verantwortung. Dessen sind wir uns bei Übernahme der Verteidigung in solchen Verfahren bewusst.

Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch

Strafverteidiger für Mord und Totschlag in Berlin und bundesweit

Wir übernehmen die Verteidigung beim Vorwurf des Mordes oder Totschlages und kämpfen für die Rechte unserer Mandanten und den Erhalt der Unschuldsvermutung. Damit eine effektive Verteidigung gesichert ist, sollten wir schon im Ermittlungsverfahren beauftragt werden.

Erfahrung in umfangreichen Kapitalstrafsachen

Wir sind bereits in umfangreichen Verfahren wegen Mordes und Totschlages vor dem Landgericht Berlin und bundesweit tätig gewesen. Die Mandanten profitieren von unserer Erfahrung und Expertise in diesen Verfahren.

Zusammenarbeit mit Sachverständigen

Um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten, arbeiten wir mit Sachverständigen aus allen Bereichen zusammen. Gerade in Mord- und Totschlagsverfahren können Gutachten, beispielsweise zur Frage der Schuldfähigkeit oder DNA- und Fasergutachten das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein.

Frühzeitige Beauftragung im Ermittlungsverfahren

Es ist ratsam uns bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren zu beauftragen. In der Regel wird das nach einer Festnahme und/oder Durchsuchung der Fall sein. Die Ermittlungsbehörden setzen in diesen Verfahren bekanntermaßen alles daran, vom Beschuldigte eine Einlassung zur Sache bzw. ein Geständnis zu erlangen. Wir raten dazu, in jedem Fall zur Sache zu schweigen und sich – wenn überhaupt – nur nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger, der Akteneinsicht hatte, zur Sache einzulassen.

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