Umweltstrafrecht - Verteidigung beim Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Es ist zu beobachten, dass der Gesetzgeber versucht, durch immer härtere Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände, die sog. Umweltstraftaten zu bekämpfen und einzudämmen. Als Umweltstraftat werden Verhaltensweisen bezeichnet, die die natürlichen Lebensressourcen schädigen bzw. zerstören. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich können hohe Freiheits- und Geldstrafen bzw. Geldbußen nach sich ziehen. Oft geht es für die Mandanten in diesem Bereich auch um den Erhalt ihrer Gewerbeerlaubnis.

Stephan Landgraf / pixelio.de

Strafverteidiger im Umweltstrafrecht in Berlin und bundesweit

Wir übernehmen als Fachanwälte die Verteidigung unserer Mandanten beim Vorwurf einer Umweltstraftat oder Ordnungswidrigkeit. Eine frühzeitige Beauftragung ist in diesem Bereich besonders empfehlenswert, damit sichergestellt ist, dass bereits im Ermittlungsverfahren auf den Gang des Strafverfahrens im Sinne unserer Mandanten Einfluss genommen werden kann.

Erfahrung bei der Verteidigung im Umweltstrafrecht

Wir besitzen jahrelange Erfahrung bei der Verteidigung im Umweltstrafrecht und haben uns in diesem Bereich fortgebildet. In der Regel kommen die Mandanten mit folgenden Vorwürfen zu uns:

  • Gewässerverunreinigung, § 324 StGB
  • Bodenverunreinigung, § 324a StGB
  • Luftverunreinigung, § 325 StGB
  • unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, § 326 StGB
  • unerlaubtes Betreiben von Anlagen, § 327 StGB
  • unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, § 328 StGB
  • Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete, § 329 StGB
  • besonders schwere Fälle und schwere Gefährdung, §§ 330, 330a StGB

 

Enge Zusammenarbeit mit Sachverständigen

Um eine optimale Verteidigung unserer Mandanten zu gewährleisten, arbeiten wir mit Sachverständigen aus allen Gebieten zusammen und verlassen uns nicht auf die Bewertungen, der von der Staatsanwaltschaft oder von Gerichten beauftragten Gutachter.

Verteidigung mit Blick auf das Gewerberecht

Besonderes Augenmerk richten wir bei der Planung der Verteidigung selbstverständlich auch auf das öffentliche Recht, insbesondere das Gewerberecht, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten im Besitz ihrer öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse bleiben.

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