Typische Vorwürfe im BtMG
In unserer täglichen Praxis ist zu beobachten, dass wir überwiegend gegen nachfolgende Tatvorwürfe verteidigen:
- besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, § 29a Nr. 2 BtMG
- bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
- Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
- bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, § 30a Abs. 1 BtMG
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Gerade im Bereich des Handeltreibens oder bei größeren Mengen drohen empfindliche Strafen, sodass eine frühzeitige anwaltliche Vertretung entscheidend ist.
Ermittlungsverfahren und erste Maßnahmen
In vielen Fällen beginnt ein Verfahren mit einer Durchsuchung oder einer polizeilichen Vorladung. In dieser Situation ist es wichtig, keine Angaben zur Sache zu machen und frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten.
Unüberlegte Aussagen ohne Aktenkenntnis können den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich erschweren. Ziel der Verteidigung ist es, bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen und – soweit möglich – eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder den Tatvorwurf zu begrenzen.
Verteidigung mit klarer Strategie
Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht erfordert neben fundierten strafrechtlichen Kenntnissen insbesondere Erfahrung im Umgang mit umfangreichen Ermittlungsakten sowie ein strukturiertes und taktisches Vorgehen.
Wir analysieren die Beweislage sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf die konkrete Situation des Mandanten abgestimmt ist. Dabei stehen Diskretion und eine konsequente Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt.
Frühzeitige Beratung
Im Betäubungsmittelstrafrecht werden wesentliche Entscheidungen häufig bereits im frühen Stadium des Verfahrens getroffen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben.
Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung zur Verfügung.
