Bundesgerichtshof hebt Urteil im Weddinger-Mordprozess auf

Ausgangssituation: Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom September 2017 drei der Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die übrigen Angeklagten hatte es vom Vorwurf eines Tötungsdelikts freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatten die drei Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Entscheidung des Bundesgerichtshofes:

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.11.2018 das Urteil des Landgerichts Berlin auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hin aufgehoben und zu neuer Entscheidung an eine andere Kammer des Landgericht Berlin zu neuer Entscheidung und Verhandlung zurückverwiesen.

Darüber berichtet auch die Presse in folgenden Artikeln:

Das Urteil hat der Bundesgerichtshof auf seiner Website unter folgendem Link veröffentlicht: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0d9feaa51006c1489247cef57b8627c7&nr=91031&pos=6&anz=10

Wir vertreten auch in der Neuauflage die Nebenklage. Termine für den neuen Prozess stehen noch nicht fest.