Strafverteidigung in Steuerstrafverfahren in Berlin und bundesweit
Wir übernehmen seit Jahren die Verteidigung von Unternehmern, aber auch Privatpersonen gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat. Dabei werden wir oftmals bereits im Ermittlungsverfahren beauftragt – nach einer Festnahme oder Durchsuchung – um optimale Ergebnisse zu erreichen. Wichtig ist, dass wir frühzeitig beauftragt werden, um bereits im Ermittlungsverfahren auf den Gang des Steuerstrafverfahrens Einfluss im Sinne unserer Mandanten nehmen zu können.
Erfahrung in umfangreichen Steuerstrafverfahren
Wir waren bereits in umfangreichen Steuerstrafverfahren tätig. Unsere Mandanten profitieren von unserer jahrelangen Expertise in diesem Bereich. Ferner gewährleisten wir durch regelmäßige Fortbildungen, dass wir stets unser Wissen auf aktuellem Stand halten.
Zusammenarbeit mit Steuerexperten
Um eine optimale Verteidigung unserer Mandanten sicherstellen zu können, arbeiten wir mit externen Steuerexperten, wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Gutachtern zusammen. Auch diese können für unsere Klienten am meisten erreichen, wenn sie frühzeitig konsultiert und beauftragt werden.