Fachanwälte für Strafrecht und für Verkehrsrecht in Berlin
Aufgrund unserer Spezialisierung auf Strafrecht und Verkehrsrecht sind Sie im Verkehrsstrafrecht bei uns bestens aufgehoben. Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit in Berlin und Brandenburg. Unsere Spezialisierung kommt in unseren Fachanwaltstiteln zum Ausdruck.
Verkehrsstrafrecht – ein Überblick
Im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir unsere Mandanten in der Regel gegen die folgenden Vorwürfe:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), § 142 StGB
- gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- fahrlässige Tötung, § 222 StGB
Schweigerecht und frühzeitige Verteidigung
Gerade im Verkehrsstrafrecht kann die Einschaltung des Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren ausschlaggebend sein. Die Chancen eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens durch Kontaktaufnahme mit der Amtsanwaltschaft sind hier am größten. Daher sprechen wir die Empfehlung aus, unbedingt zur Sache zu schweigen und einen im Verkehrsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zu beauftragen.
Qualität durch Erfahrung und Fortbildung
Wir sind seit vielen Jahren erfolgreich im Verkehrsstrafrecht in Berlin und Brandenburg tätig. Durch ständige Fortbildung im Strafrecht und im Verkehrsrecht aktualisieren wir unserer Wissen, um die Interessen unserer Mandanten optimal vertreten zu können.