Überblick über das Insolvenzstrafrecht
In unserer täglichen Praxis als Strafverteidiger im Insolvenzstrafrecht befassen wir uns schwerpunktmäßig mit den folgenden Delikten:
- Insolvenzverschleppung, § 15a Insolvenzordnung (InsO)
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt, § 266a Strafgesetzbuch (StGB)
- Bankrott, § 283 Strafgesetzbuch (StGB)
- Verletzung der Buchführungspflichten, § 283b Strafgesetzbuch (StGB)
- Betrug, § 263 Strafgesetzbuch (StGB)
- Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)
- Untreue, § 266 Strafgesetzbuch (StGB)
- Kreditbetrug, § 265b Strafgesetzbuch (StGB)
- Gläubigerbegünstigung, § 263b Strafgesetzbuch (StGB)
Verteidigung im Insolvenzstrafrecht – in Berlin und bundesweit
Wir übernehmen als Fachanwälte und Strafverteidiger die Verteidigung in Insolvenzstrafsachen in Berlin und bundesweit. Durch unsere große Erfahrung und unsere Zusammenarbeit mit Spezialisten auf anderen Gebieten (Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern etc.) stellen wir sicher, dass Sie optimal verteidigt werden. Unser Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und die Vermeidung einer Hauptverhandlung. Aber auch in der strafrechtlichen Hauptverhandlung stehen wir unseren Mandanten kompetent zur Seite.