Insolvenzstrafrecht Berlin – Strafverteidigung in der Unternehmenskrise

Wir beraten und verteidigen Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer im Insolvenzstrafrecht in Berlin und bundesweit. Strafrechtliche Ermittlungen entstehen häufig im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Krise oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und können erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Tätigkeit setzt frühzeitig an, um Risiken zu begrenzen, Verfahren strategisch zu steuern und eine effektive Verteidigung sicherzustellen.

Strafverteidigung im Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht umfasst sämtliche Straftatbestände im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Dazu zählen insbesondere die klassischen Insolvenzdelikte wie Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung sowie die Insolvenzverschleppung.

Daneben treten häufig sogenannte Begleitdelikte wie Betrug, Untreue oder das Vorenthalten von Arbeitsentgelt auf, die ebenfalls Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sein können.

Die Insolvenz selbst ist keine Straftat. Strafrechtliche Risiken entstehen vielmehr durch bestimmte Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Unternehmenskrise.

Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Typische Vorwürfe im Insolvenzstrafrecht

Unsere Verteidigung umfasst insbesondere Verfahren wegen:

  • Insolvenzverschleppung, § 15a Insolvenzordnung (InsO)
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt, § 266a Strafgesetzbuch (StGB)
  • Bankrott, § 283 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Verletzung der Buchführungspflichten, § 283b Strafgesetzbuch (StGB)
  • Betrug, § 263 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Steuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)
  • Untreue, § 266 Strafgesetzbuch (StGB)
  • Kreditbetrug, § 265b Strafgesetzbuch (StGB)
  • Gläubigerbegünstigung, § 263b Strafgesetzbuch (StGB)

Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Bewertung steht häufig die Frage, wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist und ob diese erkannt werden konnte.

Ermittlungsverfahren und persönliche Risiken

Insolvenzverfahren führen nicht selten zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen die verantwortlichen Personen. Die Staatsanwaltschaft wird regelmäßig über Insolvenzverfahren informiert und prüft einen Anfangsverdacht.

Für Betroffene bestehen erhebliche Risiken:

  • Geld- oder Freiheitsstrafen
  • persönliche Haftung
  • Verlust der Geschäftsführungs- oder Vorstandstätigkeit
  • erhebliche Reputationsschäden

Eine Verurteilung kann dazu führen, dass eine Tätigkeit als Geschäftsführer für mehrere Jahre nicht mehr möglich ist.

Frühzeitige Verteidigung und strategisches Vorgehen

Im Insolvenzstrafrecht werden wesentliche Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist daher von entscheidender Bedeutung.

Ziel unserer Verteidigung ist es, bereits in einem frühen Stadium auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, den Tatvorwurf zu prüfen und – soweit möglich – eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die strafrechtlichen Risiken zu reduzieren.

Die Verteidigung erfordert neben strafrechtlicher Expertise ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie die Schnittstellen zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht.

Verteidigung mit wirtschaftsrechtlichem Verständnis

Insolvenzstrafverfahren sind regelmäßig komplex und erfordern eine sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie auf Grundlage der konkreten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und vertreten die Interessen unserer Mandanten diskret und mit der gebotenen Zurückhaltung.

Frühzeitige Beratung

In der Unternehmenskrise können rechtliche Fehlentscheidungen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht es, Risiken zu erkennen und zu vermeiden.

Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung zur Verfügung.

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