Wirtschaftsstrafrecht - effektive Strafverteidigung durch Fachanwälte

Im Wirtschaftsstrafrecht geht es um strafbares Verhalten von Personen im Wirtschaftsverkehr. Oftmals handelt es sich dabei um unternehmerische Tätigkeiten. Betroffen sind in der Regel mehrere Straftatbestände, die ihrerseits auf mehrere Spezialgesetze verteilt sind.

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Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Die Fachanwälte und Strafverteidiger unserer Kanzlei verfügen über fundierte Kenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht und übernehmen regelmäßig die Verteidigung von Unternehmern, Geschäftsführern und Vorständen, sowie von Privatleuten gegen den Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat oder Ordnungswidrigkeit. Im Idealfall werden wir bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren beauftragt. In diesem Stadium haben wir die Chance durch Verteidigungsaktivitäten gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Kernbereiche unserer Tätigkeit

In der Regel wenden sich Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht bei folgenden Vorwürfen an uns:

  • Geldwäsche, § 261 StGB
  • Betrug, § 263 StGB
  • Computerbetrug, § 263 a StGB
  • Subventionsbetrug, § 264 StGB
  • Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
  • Kreditbetrug, § 265b StGB
  • Untreue, § 266 StGB
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266 a StGB
  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, § 266 b StGB
  • Bankrott, § 283 StGB
  • Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB
  • Gläubigerbegünstigung, § 283 c StGB
  • Schuldnerbegünstigung, § 283 d StGB
  • Insolvenzverschleppung, § 15 a InsO

 

Schweigerecht und Recht auf anwaltlichen Beistand in jeder Verfahrenslage

Wir raten in jedem Fall dazu, nichts zur Sache zu sagen und von dem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, wenn Sie mit einem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im Regelfall wird die erstmalige Konfrontation einhergehen mit einer Durchsuchung, Festnahme oder einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Unüberlegte Äußerungen zur Sache ohne Kenntnis der Akten können irreparable Folgen für das weitere Verfahren haben.

Vorbeugende Beratung und Vertretung

Unsere Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht setzt bereits vorbeugend ein. Durch unsere beratende Tätigkeit können Unternehmer typische Fehler und strafrechtliche Verhaltensweisen vermeiden. Immer häufiger werden wir daher mit der Complianceberatung durch kleine und mittelständische Unternehmen beauftragt.

Jahrelange Erfahrung und Fortbildung

Durch die Tätigkeit in umfangreichen und komplexen Verfahren vor Gericht – in Berlin und bundesweit – verfügen unsere Strafverteidiger über die erforderliche praktische Erfahrung. Durch regelmäßige jährliche Fortbildungen im Umfang von mehr als 15 Stunden stellen unsere Fachanwälte sicher, dass ihr Wissen stets aktuell ist.

 

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