Verteidigung im Wirtschaftsstrafverfahren
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die häufig auf unterschiedliche Spezialgesetze verteilt sind und ineinandergreifen.
Ermittlungsverfahren sind oft umfangreich, dokumentenintensiv und werden nicht selten von Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Maßnahmen der Vermögensabschöpfung begleitet.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist in diesem Bereich von zentraler Bedeutung. Bereits im Ermittlungsverfahren bestehen regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Verteidigungsmaßnahmen Einfluss auf den weiteren Verlauf zu nehmen – etwa im Hinblick auf eine Verfahrenseinstellung.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
- Begleitung bei Durchsuchungen und behördlichen Maßnahmen
- Analyse umfangreicher Akten und wirtschaftlicher Zusammenhänge
- Entwicklung einer klaren und belastbaren Verteidigungsstrategie
Typische Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht
Mandanten wenden sich insbesondere bei folgenden Vorwürfen an uns:
- Betrug und Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Insolvenzstraftaten (z. B. Bankrott, Insolvenzverschleppung)
- Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Kredit- und Kapitalmarktstraftaten
Die einzelnen Tatbestände sind häufig miteinander verknüpft und erfordern eine integrierte Verteidigungsstrategie.
Verhalten im Ermittlungsverfahren
Wird ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben – etwa durch eine Durchsuchung, Vorladung oder Festnahme – ist besonnenes Handeln entscheidend.
In dieser Situation gilt:
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und nehmen Sie frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch.
Unkoordinierte oder vorschnelle Einlassungen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte können den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinträchtigen.
Präventive Beratung und Compliance
Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Verteidigung im Ernstfall.
Wir beraten Unternehmen auch präventiv, insbesondere im Bereich Compliance. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen gewinnt die strafrechtliche Risikovorsorge zunehmend an Bedeutung.
Erfahrung und Spezialisierung
Die in unserer Bürogemeinschaft tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Strafrecht und ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Wir verfügen über Erfahrung in umfangreichen und komplexen Wirtschaftsstrafverfahren vor Gerichten in Berlin und bundesweit. Regelmäßige und überdurchschnittliche Fortbildung stellt sicher, dass unsere Beratung stets auf aktuellem Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung erfolgt.
Wirtschaftsstrafverfahren betreffen häufig nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch Reputation, berufliche Existenz und wirtschaftliche Stabilität.
Unsere Verteidigung ist daher geprägt von:
- sorgfältiger Analyse
- klarer strategischer Ausrichtung
- konsequenter Interessenwahrnehmung
- absoluter Diskretion
Frühzeitige Beratung im Wirtschaftsstrafrecht
Je früher eine Verteidigung ansetzt, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten.
Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung im Wirtschaftsstrafrecht zur Verfügung.