Landgericht Berlin spricht Mandanten unserer Kanzlei frei im Vergewaltigungsprozess

Das Landgericht Berlin hat den Mandanten von Rechtsanwalt Hizarci und Rechtsanwalt Türker in einem Prozess um einen besonders schweren Fall der Vergewaltigung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat dem 23jährigen Mandanten unserer Kanzlei mit Ihrer Anklageschrift eine besonders schwere Vergewaltigung und anschließende Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Dabei soll es zur Verwendung eines Messers mit spitzer Klinge gekommen sein. Unser Mandant hat die Tat bestritten und sich – auf unseren Rat hin – schweigend verteidigt.

Die Vernehmung der Hauptbelastungszeugin war von zahlreichen Widersprüchen gekennzeichnet, die auch und gerade durch die intensive Befragung durch uns aufgedeckt werden konnte. Die Kammer konnte lediglich feststellen, dass sich unser Mandant und die Anzeigeerstatterin, die sich an dem Prozess als Nebenklägerin beteiligt hatte, in der Wohnung des Mandanten getroffen hatten. Was dort passierte, war für die Kammer nicht aufklärbar.

Unserem Mandanten drohte im Verurteilungsfalle eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren. Durch unsere engagierte Verteidigung konnte eine Verurteilung aber verhindert werden.

So führte die Strafkammer in der Urteilsbegründung u. a. wie folgt aus:

Trotz dieser auf dem ersten Blick detailreichen und plastischen Angaben der Zeugin vermochte die Kammer Zweifel an der Richtigkeit der von ihr erhobenen Tatvorwürfe nicht auszuräumen.

 

Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Nebenklägerin haben gegen Urteil Rechtsmittel eingelegt. Es ist daher rechtskräftig. Hier geht es zum Volltext der Entscheidung.