Ausgangssituation: Dem Mandanten von Rechtsanwalt Türker hat die Staatsanwaltschaft Potsdam mit ihrer Anklageschrift die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen zur Last gelegt. Der Mandant wurde auf frischer Tat – Einfuhr von 16,27 Gramm Crystel – betroffen und sofort festgenommen. Unmittelbar nach seiner Festnahme beauftragte der Mandant Rechtsanwalt Türker mit seiner Verteidigung.
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Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Potsdam – Schöffengericht – verurteilte den Mandanten von Rechtsanwalt Türker zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und setzte die Vollstreckung dieser zur Bewährung aus. Der Mandant wurde noch im Gerichtssaal aus der Haft entlassen.
Das Gericht folgte damit dem Antrag von Rechtsanwalt Türker, der die Verhängung einer Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gefordert hatte und nicht der Staatsanwaltschaft, die eine nicht mehr aussetzungsfähige Freiheitsstrafe forderte.
Sowohl die Staatsanwaltschaft Potsdam, als auch unser Mandant haben keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.