Vertretung der Nebenklage im Mordprozess von Wedding

Unsere Kanzlei hat die Geschädigten und die Familie des Verstorbenen in dem Mordprozess von Wedding vertreten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat sieben Angeklagten die gemeinschaftliche Begehung eines heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen und dreifachen Mordversuch vorgeworfen. Sämtliche Angeklagte befanden sich mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Über das Verfahren wurde sowohl im Vorfeld des Prozesses, als auch nach dem Urteil in der lokalen Presse berichtet.

Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch

Es war ein hochkomplexes und schwieriges Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgericht Berlin. Das Gericht hat insgesamt 76 Hauptverhandlungstage gebraucht, um das, was sich am 26.12.2015 auf der Hochstädter Straße im Berliner Bezirk Wedding aufzuklären. Vollständig gelungen ist es leider nicht.

Drei Angeklagten wurden zu langjährigen Haftstrafen von 13, 11 und 7 Jahren 7 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich diese wegen des gemeinschaftlichen Totschlages und dreifachen versuchten Totschlages strafbar gemacht haben. Die Verwirklichung von Mordmerkmalen verneinte das Gericht hingegen. Zwei weitere Angeklagte wurden wegen gefährlicher bzw. fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt. Schließlich hat die Schwurgerichtskammer zwei Angeklagte von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.

Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgericht Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil haben mehrere Verfahrensbeteiligte Revision eingelegt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Revisionen steht noch aus.