Ausgangssituation: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat in ihrer Anklageschrift dem Mandanten von Rechtsanwalt Türker vorgeworfen als Kopf einer vierköpfigen Bande mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Konktret ging es unter anderem um 1,6 kg Haschisch und 500 gr. Kokain.
Der Prozess hat große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erfahren. Die folgenden Medien haben über den Prozessauftakt berichtet:
Berliner Kurier: https://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/drogenhandel-die-dealer-des-is–29552268
Berliner Morgenpost: https://www.morgenpost.de/berlin/article213212323/Islamistische-Gefaehrder-sollen-mit-Drogen-gehandelt-haben.html
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Berlin hat den Mandanten von Rechtsanwalt Türker nach 9 Hauptverhandlungstagen von allen Vorwürfen freigesprochen. Der Vorsitzende der Jugendkammer des Landgerichts, die sich mit dem Fall zu beschäftigen hatte, da ein Angeklagten zur Tatzeit jünger als 21 gewesen ist, wurde in der Urteilsbegründung deutlich: Er bezeichnete die Arbeit der Polizei insgesamt als „schlecht“. Weder hätten die Ermittler Zeugen kritisch hinterfragt, noch sich um objektive Beweismittel bemüht. Teilweise sei es sogar so gewesen, dass die Zeugen durch ihre ständigen Besuche bei der Polizei „die Ermittlungen selbst geführt“ hätten.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor.