Als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin beraten und verteidigen wir Privatpersonen und Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens – diskret, strukturiert und mit klarem strategischem Ansatz.
Ob Vorladung, Durchsuchung oder bereits laufendes Hauptverfahren – wir übernehmen Ihre Verteidigung in jeder Phase und sorgen dafür, dass Ihre Rechte konsequent gewahrt werden.
Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien
Wir übernehmen die Verteidigung in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus.
In vielen Fällen werden wir bereits frühzeitig tätig, etwa bei:
- polizeilichen Vorladungen
- Hausdurchsuchungen
- Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
- Haftbefehlen und Untersuchungshaft
Gerade in diesem frühen Stadium bestehen regelmäßig die größten Einflussmöglichkeiten auf den weiteren Verlauf des Verfahrens. Eine frühzeitige Verteidigerbestellung kann über Verfahrenseinstellung, Strafmaß oder sogar Freispruch entscheiden.
Fachanwalt für Strafrecht – Spezialisierung und Erfahrung
Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ setzt eine besondere theoretische und praktische Qualifikation voraus, die nicht jeder Rechtsanwalt erfüllt.
Neben einer Vielzahl bearbeiteter Strafverfahren ist der Nachweis umfangreicher Erfahrung in der Hauptverhandlung erforderlich. Zudem besteht eine jährliche Fortbildungspflicht, die sicherstellt, dass Fachanwälte stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind.
Für unsere Mandanten bedeutet dies eine spezialisierte Verteidigung auf fundierter rechtlicher Grundlage und mit praktischer Prozesserfahrung – kein Generalisten-Ansatz, sondern echte Expertise im Strafrecht.
Verteidigung im allgemeinen Strafrecht
Wir verteidigen Mandanten im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts. Hierzu zählen insbesondere Vorwürfe wie:
Unabhängig von Art und Umfang des Vorwurfs erfolgt die Verteidigung stets individuell und auf den konkreten Einzelfall abgestimmt.

Tim Reckmann / pixelio.de
Strukturierte und diskrete Verteidigung
Strafverfahren sind für Betroffene regelmäßig mit erheblichen persönlichen und beruflichen Belastungen verbunden. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmer und Führungskräfte, deren berufliche Existenz von einem Verfahren abhängen kann.
Unsere Verteidigung ist daher geprägt von:
- sorgfältiger Analyse der Ermittlungsakte
- klarer strategischer Ausrichtung
- konsequenter Wahrnehmung Ihrer Rechte
- absoluter Diskretion
- direkter, persönlicher Kommunikation mit Ihrem Verteidiger
Frühzeitige Beratung im Strafrecht
In Strafverfahren werden wesentliche Weichen häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt – lange bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben: Sie ermöglicht eine fundierte Akteneinsicht, verhindert voreilige und schädliche Aussagen und schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.
Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Strafrecht in Berlin zur Verfügung.
Häufige Fragen zum Strafverfahren (FAQ)
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Als Zeuge besteht hingegen grundsätzlich eine Erscheinungspflicht vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht – nicht jedoch bei einer rein polizeilichen Vorladung. Vor jeder Aussage sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Was kostet ein Fachanwalt für Strafrecht?
Die Kosten richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung, die Aufwand und Komplexität des Verfahrens berücksichtigt. In einem ersten vertraulichen Gespräch klären wir die voraussichtlichen Kosten transparent und nachvollziehbar.
Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Bleiben Sie ruhig, verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger – im besten Fall bereits während der Durchsuchung. Machen Sie keine inhaltlichen Angaben zur Sache, auch nicht zu vermeintlich harmlosen Fragen der Ermittler.
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?
Die Dauer variiert stark je nach Komplexität des Falls – von wenigen Wochen bei einfachen Sachverhalten bis zu mehreren Jahren bei umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann zu einer zügigeren Verfahrenserledigung beitragen, etwa durch eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO.
Sind Sie auch außerhalb von Berlin tätig?
Ja, wir vertreten Mandanten bundesweit vor allen deutschen Strafgerichten – unabhängig davon, wo das Verfahren geführt wird.
Hizarci & Türker Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Fachanwälte für Strafrecht | Berlin
Wittelsbacherstraße 18, 10707 Berlin
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