Vertretung der Nebenklage im Prozess um den Raubmord im Spielcasino

Unsere Kanzlei hat die Familie des während eines Raubmordes in einem Spielcasino getöteten Angestellten im Mordprozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgericht Berlin vertreten.

Über den Fall wurde in der lokalen Presse berichtet. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl:

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den fünf Angeklagten gemeinschaftlichen Mord aus Habgier vorgeworfen. Zwei der fünf Angeklagten hatten sich Zutritt zu dem Spielcasino verschafft und darauf gewartet, dass der letzte Gast das Casino verlassen hatte. Sie haben dann den Angestellten überwältigt und zwei weiteren Komplizen die Tür zum Casino geöffnet. Der Angestellte wurde geknebelt und starb einen qualvollen Erstickungstod. Die Angeklagten brachen derweil die Spielautomaten auf und nahmen den Bargeldinhalt an sich, wobei einer der Angeklagten draußen schmiere stand. Sie entfernten sich vom Tatort, konnten aber ca. zwei Wochen später alle festgenommen werden.

Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch

Das Landgericht Berlin hat – nach insgesamt 22 Hauptverhandlungstagen – drei der Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Einen Angeklagten hat es wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Maßgeblich war bei der Strazumessung bei diesem Angeklagten, dass er nach seiner Festnahme Aufklärungshilfe geleistet und Mittäter benannt hatte. Den fünften Angeklagten hat das Berliner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Dabei handelte es sich um denjenigen, der draußen vor der Tür schmiere gestanden hatte und dem die Tötung des Angestellten nicht zugerechnet werden konnte.

Das Urteil des Landgericht Berlin ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der vier Angeklagten als unbegründet verworfen.