Betäubungsmittelstrafrecht Berlin – Strafverteidigung im BtMG

Wir verteidigen Mandanten im Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin und bundesweit. Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entstehen häufig kurzfristig und gehen nicht selten mit einschneidenden Maßnahmen wie Durchsuchungen, Festnahmen oder Beschlagnahmen einher.

Eine frühzeitige und strukturierte Strafverteidigung ist in diesen Verfahren von zentraler Bedeutung, um die Weichen für den weiteren Verlauf richtig zu stellen.

Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst sämtliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Betäubungsmitteln. Hierzu zählen insbesondere der Besitz, Erwerb, Handel sowie die Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Die strafrechtlichen Konsequenzen können erheblich sein und reichen – je nach Vorwurf und Umfang – von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Art und Menge der Betäubungsmittel sowie die konkrete Einordnung des Tatvorwurfs.

Manfred Schimmel / pixelio.de

Typische Vorwürfe im BtMG

In unserer täglichen Praxis ist zu beobachten, dass wir überwiegend gegen nachfolgende Tatvorwürfe verteidigen:

  • besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, § 29a Nr. 2 BtMG
  • bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
  • Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
  • bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, § 30a Abs. 1 BtMG
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

Gerade im Bereich des Handeltreibens oder bei größeren Mengen drohen empfindliche Strafen, sodass eine frühzeitige anwaltliche Vertretung entscheidend ist.

Ermittlungsverfahren und erste Maßnahmen

In vielen Fällen beginnt ein Verfahren mit einer Durchsuchung oder einer polizeilichen Vorladung. In dieser Situation ist es wichtig, keine Angaben zur Sache zu machen und frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten.

Unüberlegte Aussagen ohne Aktenkenntnis können den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich erschweren. Ziel der Verteidigung ist es, bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen und – soweit möglich – eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder den Tatvorwurf zu begrenzen.

Verteidigung mit klarer Strategie

Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht erfordert neben fundierten strafrechtlichen Kenntnissen insbesondere Erfahrung im Umgang mit umfangreichen Ermittlungsakten sowie ein strukturiertes und taktisches Vorgehen.

Wir analysieren die Beweislage sorgfältig und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf die konkrete Situation des Mandanten abgestimmt ist. Dabei stehen Diskretion und eine konsequente Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt.

Frühzeitige Beratung

Im Betäubungsmittelstrafrecht werden wesentliche Entscheidungen häufig bereits im frühen Stadium des Verfahrens getroffen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben.

Wir stehen Ihnen für eine vertrauliche Ersteinschätzung zur Verfügung.

Ihre Fachanwälte für Strafrecht

Akin Hizarci

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

mehr erfahren

Kerem Türker

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

mehr erfahren