Revision – Ihre Fachanwälte für die Revision in Berlin und bundesweit
Sie wurden in der 1. Instanz durch das Amtsgericht Tiergarten oder das Landgericht Berlin verurteilt und sind unzufrieden mit der Entscheidung des Gerichts? Sie überlegen, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen?
Unsere Rechtsanwälte, beide Fachanwälte für Strafrecht, bearbeiten Revisionen im Strafrecht in Berlin und Brandenburg, aber auch bundesweit, mit großem Engagement. Die Revision ist für den Mandanten oft nur noch die letzte Möglichkeit, ein für ihn ungünstiges Urteil zu kippen. Bei unserer Arbeit sind wir uns dessen bewusst.
Das Revisionsrecht ist schwierig und komplex und erfordert tiefgehende rechtliche Kenntnisse, sowohl im materiellen als auch im prozessualen Recht. Jedoch muss auch darauf hingewiesen werden, dass Versäumnisse in der 1. Instanz dazu führen können, dass die Revision erfolglos ist. Sie sind daher gut beraten, von Anfang an, einen im Revisionsrecht versierten Strafverteidiger mit ihrer Verteidigung zu beauftragen.
Die Revision kann gegen Urteile des Amtsgericht und gegen Urteile des Landgerichts eingelegt werden. In der Revision wird das Urteil nur auf Rechtsfehler geprüft. Eine erneute Tatsachenfeststellung, z. B. durch Vernehmung von Zeugen, findet im Revisionsverfahren nicht statt.
Die Revision muss binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden.
Hinweis: Sie können gegen das Urteil selbst Revision einlegen. Die Revisionsbegründung, die zwingend innerhalb einer bestimmten Frist bei Gericht eingehen muss, muss jedoch von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Sie sind daher gut beraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie ein Revisionsverfahren erfolgreich durchlaufen wollen.
