Berufung

Berufung im Strafverfahren – Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

In Strafverfahren gibt es die Rechtsmittel der Berufung und der Revision. Während gegen Urteile des Amtsgerichts Berufung und/oder Revision zulässig ist, können Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts nur mit der Revision angegriffen werden.
Im folgenden geben wir einen Überblick über die Berufung im Strafverfahren und gehen auf wichtige Aspekte der Berufung ein.

Gibt es eine Frist, die zu beachten ist?

Ja! Sie müssen unbedingt dafür Sorge tragen, dass die Rechtsmittelfrist nicht verstreicht. Diese beträgt eine Woche. Sie beginnt zu laufen mit Verkündung des Urteils, wenn Sie bei der Verkündung anwesend waren. Wenn das Urteil in Ihrer Abwesenheit verkündet worden ist und Sie nicht durch einen Verteidiger vertreten worden sind, beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils.

In welcher Form kann Berufung eingelegt werden?

Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlicheingelegt werden.
Schriftform in diesem Sinne heißt nicht notwendig, dass der Schriftsatz eigenhändig unterschrieben sein muss. Wichtig ist, dass unzweifelhaft der Adressat erkennbar ist. Es ist aber anzuraten, die Berufung immer eigenhändig zu unterschreiben.
Eine Einlegung per Fax reicht aus. Ob auch eine telefonische Einlegung möglich ist, ist umstritten. Sicherheitshalber ist davon aber abzuraten.

Muss die Einlegung der Berufung durch einen Rechtsanwalt erfolgen?

Nein. Die Berufung muss nicht durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Ebenso besteht vor dem Landgericht in Strafsachen kein Anwaltszwang. Zu empfehlen ist jedoch die Durchführung des Berufungsverfahrens gänzlich ohne anwaltliche Hilfe nicht.

Was passiert mit dem erstinstanzlichen Urteil, wenn Berufung eingelegt wird?

Das erstinstanzliche Urteil wird nicht rechtskräftig. Die Berufungseinlegung entfaltet suspensive Wirkung. Außerdem bringt die Berufung die Sache vor das nächst übergeordnete Gericht.

Was sind die Vorteile einer Berufung?

Der große Vorteil der Berufung in Strafsachen liegt darin, dass die Sache vollständig neu verhandelt wird. Die gesamte Beweisaufnahme ist gänzlich von neuem vorzunehmen, sofern die Berufung nicht auf Rechtsfolgen beschränkt wird. Das Berufungsgericht hat nicht die Aufgabe und auch nicht das Recht, das erstinstanzliche Urteil auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Es hat aufgrund vollständig neuer Verhandlung sich selbst eine Überzeugung zu bilden.

Welche Risiken birgt die Berufung?

Sofern auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, ist das Gericht an die Rechtsfolgen des erstinstanzlichen Gerichts nicht gebunden. Es kann also noch schlimmer werden!
Falls nur der Angeklagte Berufung eingelegt hat, gilt zwar das Verbot der Verschlechterung. Jedoch erfasst dieses Verbot nur das Strafmaß. So kann es durchaus passieren, dass z. B. die Bewährungsauflagen erweitert werden. Dies ist zulässig und dient in der Praxis dem Berufungsgericht dazu, Druck auf den Angeklagten auszuüben, um zu erreichen, dass die Berufung zurückgenommen wird.

Muss die Berufung begründet werden?

Nein, die Berufung muss nicht begründet werden. In der Praxis ist eine Begründung auch nicht üblich und grundsätzlich nicht empfehlenswert. Im Einzelfall kann es sich jedoch anbieten, die Berufung zu begründen. Das Vorgehen sollte im konkreten Einzelfall mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht erörtert werden.

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