Gefährliche Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung – Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Die gefährliche Körperverletzung ist geregelt in § 224 Strafgesetzbuch. Schutzgut ist die körperliche Unversehrtheit. Wer die körperliche Unversehrtheit eines anderen in vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird bestraft. Wer dies mit Mitteln oder aus eine Art und Weise tut, die das Gesetz als besonders gefährlich oder verwerflich bewertet, wird noch härter bestraft. Dies ist der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung auf den Punkt gebracht.

Gefährliche Körperverletzung im Strafgesetzbuch

Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung ist auch immer eine einfache Körperverletzung. Der Jurist spricht von einer Qualifikation. Dem Tatbestand der einfachen Körperverletzung treten andere Elemente hinzu, die die Körperverletzung besonders gefährlich erscheinen lassen.
Das Gesetz enthält eine abschließende Aufzählung dieser besonders gefährlichen Elemente.
Eine durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen verursachte Körperverletzung, ist eine gefährliche Körperverletzung. Das gleiche gilt, wenn die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung verübt wird.
In der Praxis stellen die mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten begangene Körperverletzung die Masse der Fälle dar.

Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug

Eine Waffe ist jeder körperliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Dies ist der sog. technische Waffenbegriff.
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen. Es ist also stets der Einzelfall zu betrachten.
Hier bieten sich für den Strafverteidiger Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Gemeinschaftliche Tatbegehung

Begeht der Täter eine Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich, so liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Der Gesetzgeber sieht die Tatsache, dass mehrere gemeinschaftlich handeln schon für sich als besonders strafwürdig, weil gefährlich an. Wichtig ist hierbei, dass nicht alle gemeinsam zuschlagen müssen. Arbeitsteiliges Vorgehen reicht aus.

Freiheitsstrafe

Die gefährliche Körperverletzung zieht im Verurteilungsfalle zwingend eine Freiheitsstrafe nach sich. Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Wie auch sonst im deutschen Strafrecht wird dem Richter bzw. dem Gericht also ein erheblicher Strafrahmen zur Verfügung gestellt, aus dem die im Einzelfall gerechte Strafe herausgefiltert werden soll.
Der minder schwere Fall der gefährlichen Körperverletzung zieht Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren vor.
Lässt sich eine Verurteilung nicht vermeiden, so kann ein Anwalt für Strafrecht versuchen ein mildes Strafmaß für seinen Mandanten zu erreichen. Besonders bei der gefährlichen Körperverletzung kommt bei entsprechender Überzeugungsarbeit des Strafverteidigers eine Verurteilung wegen eines minder schweren Falles und damit die Verhängung einer milden Freiheitsstrafe, unter Umständen ausgesetzt zur Bewährung, in Betracht.

Ermittlungsverfahren? Schweigen ist Gold

Erhalten Sie Kenntnis davon, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt wird – zum Beispiel durch eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung – so sollten Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Aussage zur Sache machen. Dies ist Ihr gutes Recht und kann nicht zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Wenn Sie jedoch eine Aussage machen, kann diese Aussage ganz oder teilweise durchaus im Laufe des Verfahren zu Ihren Lasten verwendet werden. Beachten Sie daher unbedingt unsere Tipps im Strafverfahren.
Als nächsten Schritt sollten Sie Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Berlin mit Ihrer Verteidigung und der Akteneinsicht beauftragen. Nach der Akteneinsicht durch Ihren Anwalt, können Sie entscheiden, ob eine Äußerung zur Sache abgegeben wird oder nicht.

Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gerne zur Seite. Rufen Sie unverbindlich an unter 03068320817 und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch.
Wir übernehmen als Fachanwälte für Strafrecht und Strafverteidiger in Berlin Ihre Verteidigung und versuchen das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Überzeugen Sie sich von unseren Referenzen.

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