Bewährung / Bewährungswiderruf

Bewährungswiderruf befürchtet? Fachanwalt für Strafrecht beauftragen!

Wenn Sie die Befürchtung haben, dass Ihre laufende, zur Bewährung ausgesetzte Strafe widerrufen werden wird, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt für Strafrecht beauftragen. Idealerweise sollten Sie einen Strafverteidiger, der Ihre Interessen als Beschuldigten vertritt, schon so früh wie möglich mandatieren.

Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung

Die Voraussetzungen eines Bewährungswiderrufs sind im Gesetz, in § 56f StGB abschließend geregelt. Demnach widerruft das Gericht die Strafaussetzung, , wenn die verurteilte Person< 1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat, 2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder 3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt. Diese Tatbestände lassen viel Raum für Auslegung. Es ist für Sie von entscheidendem Vorteil, wenn ein Rechtsanwalt, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und sich im Strafrecht auskennt, auf eine Auslegung zu Ihren Gunsten hinwirken kann.

Absehen vom Bewährungswiderruf möglich

Das Gericht sieht von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht,
1. weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen, insbesondere die verurteilte Person einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer zu unterstellen, oder

2. die Bewährungs- oder Unterstellungszeit zu verlängern.
Auch um ein Absehen vom Bewährungswiderruf zu erreichen, ist die Einschlatung eines Strafverteidigers in Berlin empfehlenswert.

Ablauf des Widerrufverfahrens

Die Staatsanwaltschaft beantragt den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, wenn sie der Auffassung ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sodann erhält die verurteilte Person ein Schreiben des Gerichts, in dem Gelegenheit gegeben wird, sich zu äußern. Spätestens jetzt sollte ein Anwalt für Strafrecht eingeschaltet werden, der Ihre Interessen vertritt. Macht die Person nämlich keinen Gebrauch vom Äußerungsrecht, so kann es passieren, dass das Gericht einen Beschluss erlässt, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beschlossen wird.

Anwalt für Strafrecht in Berlin

Wir empfehlen, als Fachanwälte für Strafrecht in Berlin, sofort einen Strafverteidiger zu beauftragen, sobald Sie von einem möglichen Bewährungswiderruf Kenntnis erhalten haben.

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