Geblitzt worden? Zu schnell gefahren? Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage nicht beachtet?
Dann werden Sie wahrscheinlich in den nächsten Wochen einen Anhörungsbogen der Polizei in Berlin bzw. des Ordnungsamtes in Brandenburg erhalten.
Sie haben das Recht zu schweigen!
Sie müssen diesen Anhörungsbogen nicht beantworten. Als Rechtsanwalt für Bußgeldsachen in Berlin und Brandenburg, rate ich meinen Mandanten auch unbedingt vom Ausfüllen und Zurücksenden des Anhörungsbogens an die Polizei, ab. Beachten Sie hierzu bitte unsere Tipps im Bußgeldverfahren!
Fast die Hälfte aller Bußgeldbescheide ist angreifbar!
Nach statistischen Erhebungen sind fast die Hälfte aller Bußgeldbescheide, die vor Gericht gelangen, angreifbar. Warum sollte gerade Ihrer richtig sein? Als Anwalt für Verkehrsrecht habe ich in vielen Fällen Bußgeldbescheide in Berlin und Brandenburg erfolgreich angreifen können. Doch selbst, wenn sich herausstellen sollte, dass der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, kann ein Rechtsanwalt für Bußgeldsachen im Bußgeldverfahren vor Gericht erreichen, dass die Geldbuße reduziert wird, Punkte vermieden werden können oder das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbotes absieht.
Tim Reckmann / pixelio.de zurück zum Bild
Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen!
Die Verkehrsüberwachung bedient sich heutzutage hochmoderner Messgeräte, die fehleranfällig sind. Als Anwalt für Bußgeldverfahren in Berlin und Brandenburg arbeite ich mit Sachverständigen zusammen, die beurteilen können, ob die Messung technisch einwandfrei erfolgt ist.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht
Eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht übernimmt beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit die gesamten Kosten des Verfahrens, die Rechtsanwaltsgebühren und die Sachverständigenkosten. Eine Rückforderung in Bußgeldsachen ist selbst im Verurteilungsfalle nicht möglich!
Falls Sie also über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, so empfehlen wir in jedem Falle die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht schon im Anhörungsverfahren.
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung unterhalten, so kann gerne im Einzelfall besprochen werden, ob sich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Bußgeldsachen lohnt. In diesem Fall kann eine Pauschale für jeden Verfahrensabschnitt vereinbart werden. Sprechen Sie uns unverbindlich an!
Kanzlei für Bußgeldsachen und Verkehrsrecht in Berlin
Als Rechtsanwalt für Bußgeldsachen und Verkehrsrecht in Berlin vertritt und verteidigt Sie Rechtsanwalt Türker beim Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit schon im Anhörungsverfahren und vor Gericht. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unserer Kanzlei auf, gerne telefonisch unter 030 88927050 oder ganz unkompliziert per E-Mail.