Beschuldigtenvernehmung

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat geführt wird, so erhalten Sie in der Regel eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei.

Nicht zur Polizei gehen!

Sie sind nicht verpflichtet, dieser Vorladung Folge zu leisten. Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin empfehle ich meinen Mandanten, dieses Schreiben einem Anwalt für Strafrecht vorzulegen und rechtlichen Rat einzuholen. Sodann kann nach Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger eine Verteidigungsstrategie festgelegt werden.

Nachteile einer Aussage bei der Polizei

Beschuldigte einer Straftat werden zumeist durch einen, manachmal auch zwei Kriminalbeamte, vernommen. Dabei wird den Beschuldigten ein Vorfall stichpunktartig benannt und gefragt, was er dazu sagen möchte. Meistens gehen die Nachfragen nur in eine Richtung, nämlich in die Richtung der Überführung des Beschuldigten und der Bestätigung der Ermittlungshypothese.

Entlastendes kommt oft zu kurz. Ferner wird die Aussage zwar wörtlich protokolliert und Ihnen zur Durchsicht und Gegenzeichnung vorgelegt, jedoch erlebe ich es als Rechtsanwalt im Strafrecht immer wieder, dass meine Mandanten später sagen, sie hätten etwas ganz anders gesagt, als im Protokoll festgehalten ist.

Von einer Aussage bei der Polizei kommt man als Beschuldigter oft nicht mehr weg. Wenn man später etwas anderes erzählt, gehen die Widersprüche oft nur zu Lasten des Beschuldigten. Wenn man von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, kann der Polizeibeamte über die Aussage als Zeuge vernommen werden.

Äußerung nach Akteneinsicht durch Anwalt für Strafrecht

Eine Einlassung zur Sache kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn Ihr Anwalt im Strafrecht Akteneinsicht genommen und mit Ihnen den Akteninhalt ausgewertet hat. Im Rahmen der gemeinsamen Verteidigungsstrategie kann es dann sinnvoll sein eine Erklärung zur Sache entweder selbst, oder besser über den Verteidiger in Strafsachen abzugeben.

Kanzlei für Strafrecht in Berlin und Brandenburg

Als Kanzlei für Strafrecht in Berlin und Brandenburg verteidigen wir Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts ohne Rücksicht auf den Tatvorwurf. Wir beraten und vertreten Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf, gerne telefonisch unter 030 88927050 oder per E-Mail.

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