Urteil im „Hardenbergplatz-Prozess“ – Haftbefehl gegen unseren Mandanten außer Vollzug

Das Landgericht Berlin hat unseren Mandanten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass unser Mandant den Geschädigten niedergeschlagen und sodann mit Schlägen und Tritten auf ihn eingewirkt habe, wobei er billigend in Kauf genommen habe, dass der Geschädigte verstirbt. Einen Rücktritt vom Tötungsversuch hat die Jugendkammer des Landgerichts verneint.

Den Mordvorwurf sah das Landgericht Berlin jedoch nicht als bestätigt an. Dies war ein wesentlicher Aspekt der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unserem Mandanten zur Last gelegt, dass er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen versucht habe, den Geschädigten zu töten. Die Strafkammer hatte daraufhin auch Haftbefehl erlassen und den dringenden Tatverdacht auch dahingehend bejaht. Dieser Vorwurf konnte in der Hauptverhandlung entkräftet werden.

Ferner hatte die Staatsanwaltschaft Berlin unserem Mandanten einen bunten Strauß an Vorwürfen (darunter Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung etc.) zum Nachteil seiner Ex-Freundin zur Last gelegt. Alle diese Vorwürfe wurden letztlich in der Hauptverhandlung fallen gelassen. Die Strafkammer stellte die Verfahren insoweit ein.

Urteil nach umfangreicher und streitiger Beweisaufnahme

Dem Urteil der Strafkammer war eine umfangreiche Beweisaufnahme vorausgegangen. Die Hauptverhandlung erstreckte sich über 35 Verhandlungstage, verteilt auf einen Zeitraum von ca. 8 Monaten. Die Hauptverhandlung war äußerst streitig. Es mussten zahlreiche Zeugen vernommen werden.

Unser Mandant nach Urteil auf freiem Fuß

Die Strafkammer des Landgerichts Berlin hat unseren Mandanten mit Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Mandant konnte den Gerichtssaal im Anschluss an die Urteilsverkündung als freier Mann wieder verlassen. Der gegen ihn bestehende Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Urteil nicht rechtskräftig

Wir haben gegen das Urteil der Strafkammer Revision eingelegt. Nach unserer Überzeugung hat die Beweisaufnahme ergeben, dass der Mandant von dem Versuch eines Tötungsdelikts freiwillig zurückgetreten ist und daher die Verurteilung wegen versuchten Totschlags fehlerhaft ist. Über die Revision wird der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes zu entscheiden habe.