Beschlagnahme im Strafverfahren

Wurden Gegenstände bei Ihnen beschlagnahmt? Wird gegen Sie ein Strafverfahren geführt?

Wir sind im Strafrecht als Strafverteidiger in Berlin tätig und verteidigen Ihre Rechte gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen. Nachfolgend werden die Beschlagnahme und Verhaltensmöglichkeiten der Betroffenen dargestellt.

Was ist unter einer Beschlagnahme zu verstehen?

Die Beschlagnahme ist ein Zwangsmittel im Strafverfahren, mit dem die Strafverfolgungsbehörde Beweise und Spuren sichert.

Wo ist die Beschlagnahme geregelt?

Die Beschlagnahme ist in den §§ 94 ff. StPO gesetzlich geregelt. Das Gesetz bestimmt, dass Gegenstände, die für das Strafverfahren von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder sicherzustellen sind. Wenn sich die Gegenstände im Gewahrsam einer Person befinden und nicht freiwillig herausgegeben werden, werden sie beschlagnahmt.

Wer entscheidet über die Beschlagnahme?

Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden.

Wie kann man gegen eine Beschlagnahme rechtlich vorgehen?

Es kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Erhebt der Betroffene Widerspruch muss binnen drei Tagen die gerichtliche Entscheidung eingeholt werden.

Was soll ich tun, wenn meine Sachen beschlagnahmt worden sind?

Sie sollten einen Rechtsanwalt, der im Strafrecht tätig ist, mit der Wahrnahme Ihrer Interessen beauftragen. Ihr Anwalt wird dann zunächst Akteneinsicht beantragen und ggf. die notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen.
Wir verteidigen – Rechtsanwalt Strafrecht Berlin – Sie im gesamten Strafverfahren gegen Zwangsmittel wie die Beschlagnahme. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

DAS KANN SIE AUCH INTERESSIEREN

Fahrerflucht, Unfallflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

11. März 2017 vom Kerem Türker

Fahrerflucht, Unfallflucht und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Rechtsanwalt Berlin

Der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, die sog. Unfallflucht oder Fahrerflucht, ist eines der Delikte im Strafgesetzbuch, die sogar erfahrenen Praktikern Schwierigkeiten bereiten. Ferner gibt es kaum einen Tatbestand, der von den Betroffenen so…

Weiter lesen