Entschließt sich die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage, so schickt sie die Anklageschrift an das zuständige Gericht. Das Gericht stellt die Anklageschrift dem Beschuldigten zu. Das Anschreiben enthält den Hinweis, dass der Beschuldigte innerhalb von 7 Tagen Beweismittel benennen kann.
Achtung: Hier sollten Sie auf keinen Fall überstürzt handeln und sich zu dem Tatvorwurf äußern. Viele Menschen rufen nach Zustellung der Anklageschrift bei Gericht an oder setzen ein Schreiben auf. Dies ist grob falsch. Fehler in diesem Stadium sind kaum zu korrigieren.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger beauftragen!
Empfehlenswert ist es, gleich nach Zustellung der Anklageschrift einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Dieser wird zunächst einmal Akteneinsicht beantragen und sodann, das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Unsere Kanzlei verteidigt Sie in Strafverfahren in Berlin und Brandenburg in jedem Verfahrensstadium. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Hinweis: Die vom Gericht benannte „7-Tages-Frist“ können Sie übrigens vernachlässigen. Das Verstreichen dieser Frist hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre Rechtsposition. Sie können jederzeit Beweisanträge vorbringen. Es ist sogar aus vielen Gründen empfehlenswert, dies erst in der sich in aller Regel anschließenden Hauptverhandlung zu tun.