Ablauf eines Strafverfahrens

Das Strafverfahren unterteilt sich grundsätzlich in fünf Bereiche.

1. Ermittlungsverfahren

Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermitteln, meistens aufgrund einer Anzeige oder aber auch, wenn sie von Amts wegen Kenntnis von einer Straftat erlangt haben.

In diesem Verfahrensstadium werden Beweise gesammelt, gesichert und sonstige Ermittlungen durchgeführt. Im Anschluss muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.

2. Zwischenverfahren

Erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage, so gelangt die Sache vor das zuständige Gericht. Dieses muss die Anklage prüfen und entscheiden, ob Sie das Hauptverfahren eröffnet. Dieser Verfahrensabschnitt wird als Zwischenverfahren bezeichnet.

3. Hauptverfahren

Das Hauptverfahren schließt sich sodann an, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens zulässt. Herzstück des Hauptverfahrens ist die Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung stellt sich heraus, ob der Angeklagte mit strafprozessual zulässigen Mitteln der Tat überführt werden kann oder freigesprochen werden muss.

4. Rechtsmittelverfahren

Gegen Urteile stehen, der Staatsanwaltschaft immer und dem Angeklagten, wenn diese für ihn nachteilig sind, Rechtsmittel zu. Dies sind die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts und Revision gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts. Die Revision ist auch gegen Urteile des Amtsgerichts statthaft und wird als Sprungrevision bezeichnet.

Die Rechtsmittel hemmen die Rechtskraft der Entscheidung.

5. Vollstreckungsverfahren

Wurde im Ergebnis rechtskräftig auf eine Strafe erkannt, so schließt sich das Vollstreckungsverfahren an, in dem die Staatsanwaltschaft die ausgeurteilte Strafe vollstreckt.

Hinweis: Jedermann hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Strafverteidigers zu bedienen. Dies ist in der Strafprozessordnung so festgelegt und ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Darauf müssen die Strafverfolgungsbehörden den Beschuldigten auch hinweisen.

Als Rechtsanwälte und Strafverteidiger in Berlin übernehmen wir Ihre Verteidigung in jeder Verfahrenslage.

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