Verteidigung gegen den Vorwurf des Raubes und schweren Raubes – Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
Rechtsanwalt Türker verteidigt Sie als Strafverteidiger in Berlin auch beim Vorwurf des Raubes und des schweren Raubes.
Der Raub ist in § 249 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, “wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“.
Raub ist daher ein Eigentumsdelikt, das immer dann gegeben ist, wenn Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln begangen wird. Die Strafandrohung “nicht unter einem Jahr” macht Raub zum Verbrechen.
Pflichtverteidigung bei Raub und schwerer Raub
Aus diesem Grunde liegt immer ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor. Das bedeutet, dass die Kosten Ihres Rechtsanwalts von der Staatskasse zunächst übernommen werden.
Wenn Sie wegen Raubes angeklagt werden, erhalten Sie zusammen mit der Anklageschrift ein Schreiben des Gerichts, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie innerhalb von 7 Tagen einen Rechtsanwalt als Verteidiger benennen können und Ihnen andernfalls ein Verteidiger beigeordnet werden wird.
In diesem Fall sollten Sie unbedingt Kontakt zu einem Verteidiger, Rechtsanwalt für Strafrecht, aufnehmen, zu dem Sie Vertrauen fassen können. Rechtsanwalt Türker steht Ihnen für ein solches unverbindliches Anbahnungsgespräch gerne zur Seite.
Schwerer Raub
Eine Qualifikation des Raubes ist der sog. schwere Raub, der in § 250 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Ein schwerer Raub liegt demnach unter anderem dann vor, wenn “der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
– eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
– sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
– eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht“
Dies zieht schon eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren nach sich.
Hohe Strafdrohung
Hinweis: Der Raub enthält auch weitere Tatbestände, die die Straferwartung noch vergrößern können. Daher können unüberlegte Einlassungen und Äußerungen zur Sache ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt verheerende und nicht wiedergutzumachende Folgen haben. Beauftragen Sie sofort nach dem Sie Kenntnis von einem Strafverfahren wegen Raubes erhalten haben, einen Rechtsanwalt, der im Strafrecht tätig ist!
Rechtsanwalt Türker steht Ihnen gerne für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch zur Seite. Rufen Sie unverbindlich an.
Wir beraten Sie auf Wunsch auch auf türkisch und englisch.