Anwalt für Raub und schweren Raub in Berlin – Strafverteidiger

Ihnen wird Raub oder schwerer Raub vorgeworfen? In diesem Fall drohen empfindliche Freiheitsstrafen. Als erfahrener Anwalt für Raub in Berlin verteidigt Rechtsanwalt Türker Sie engagiert und diskret in allen Phasen des Strafverfahrens.

Was ist Raub (§ 249 StGB)?

Der Raub ist in § 249 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, “wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“.

Schwerer Raub (§ 250 StGB)

Ein schwerer Raub liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird
  • mehrere Täter gemeinsam handeln (Bande)
  • das Opfer erheblich gefährdet wird

Welche Strafe droht bei Raub?

Raub ist ein Verbrechen und wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Je nach Tat kann jedoch auch eine deutlich höhere Strafe verhängt werden. Gerade bei schwerem Raub ist eine Bewährungsstrafe oft ausgeschlossen.

Warum ein Strafverteidiger entscheidend ist

Bei einem Vorwurf wie Raub kommt es auf eine frühzeitige und konsequente Verteidigung an. Rechtsanwalt Türker prüft:

  • Beweislage und Zeugenaussagen
  • Rechtmäßigkeit der Ermittlungen
  • mögliche Verfahrensfehler
  • Ansatzpunkte für Strafmilderung oder Freispruch

Pflichtverteidigung bei Raub

Da es sich um ein Verbrechen handelt, wird in der Regel ein Pflichtverteidiger bestellt. Dennoch sollten Sie die Verteidigung nicht dem Zufall überlassen und frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger für Raub in Berlin wählen.

Jetzt handeln

Wenn Sie eine Vorladung oder Anklage erhalten haben, sollten Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung machen.

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