Prozess um 60 Kilogramm Cannabis – OLG Brandenburg hebt Haftbefehl gegen unseren Mandanten auf

Drogenlieferung von 60 Kilogramm Marihuana in Ludwigsfelde

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat vier Berliner wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor dem Landgericht Potsdam angeklagt. Vorausgegangen war ein Zugriff von Polizeibeamten, die zuvor eine Information über eine Drogenlieferung von 60 Kilogramm Marihuana in Ludwigsfelde erhalten hatten. Die vier Männer wurden festgenommen. Am selben Tag ordnete der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Potsdam Untersuchungshaft an. Die Verteidigung eines Beschuldigten wurde durch Rechtsanwalt Türker übernommen.

Prozess vor dem Landgericht Potsdam

Der Prozess gegen die vier Berliner findet vor dem Landgericht Potsdam statt. Die Kammer hatte zunächst auf sechs Verhandlungstage terminiert. Die Terminsplanung der Kammer geriet durcheinander, weil die Verteidigung monierte, dass ihr die Ermittlungsakten nicht vollständig vorgelegen hatten. Jedenfalls forderte sie die Beziehung und Herausgabe von Kommunikationsdaten, die auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten sicherstellt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte diese nicht zu den Akten genommen. Die Kammer bemühte sich erst auf entsprechenden Antrag hin darum.

Haftbeschwerde vor dem OLG Brandenburg erfolgreich

Die Verteidigung rügte daraufhin mit einer Haftbeschwerde vor dem OLG Brandenburg einen Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz. Den Volltext der Entscheidung hat der Kollege Burhoff unter nachfolgendem Link veröffentlicht:

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7715.htm

Die Verteidigung des Beschuldigten in diesem Verfahren wird zusammen mit dem Kollegen Max Rakow aus Rostock/Berlin geführt.