Landgericht Berlin spricht Mandanten unserer Kanzlei frei im Prozess um Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung

Das Landgericht Berlin hat einen Mandanten unserer Kanzlei in einem Prozess wegen Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung mit Urteil vom 25. April 2018 freigesprochen. Der Freispruch erfolgte nach einer langwierigen und umfangreichen Beweisaufnahme, die sich über 26 Hauptverhandlungstage und einen Zeitraum von über fünf Monaten erstreckte. Unser Mandant hatte sich zunächst in Untersuchungshaft befunden. Er wurde jedoch nach einer von uns angestrengten Haftprüfung von dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft nach nur zwei Wochen verschont.

Er konnte daher den Gerichtssaal als freier Mann betreten und genauso wieder verlassen.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Berlin legte insgesamt neun Angeklagten mit ihrer Anklageschrift verschiedene Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Last. Insbesondere wurde den Beschuldigten Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung zur Last gelegt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Vergewaltigung vorgenommen zu haben und in zwei weiteren Fällen, das vermeintliche Tatopfer zur Prostitution bestimmt zu haben.

Die Anklageschrift erstreckte sich über knapp 50 Seiten. Das Ermittlungsverfahren wurde von einer Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft geführt. Sie benannte zahlreiche Zeugen und weitere Beweismittel.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte Haftbefehle gegen mehrere Angeklagte, die sich teilweise durchgehend in Untersuchungshaft befunden haben.

Die Verteidigung

Bereits unmittelbar nach Verhaftung unseres Mandanten haben wir die Verteidigung übernommen. Es konnte bereits nach zwei Wochen erreicht werden, dass der Mandant von dem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont wurde.

Unser Mandant verteidigte sich im Rahmen der Hauptverhandlung schweigend und machte keinerlei Angaben zur Sache. Unsere Tätigkeit bestand im Wesentlichen darin, in der Hauptverhandlung von unserem Frage- und Antragsrecht Gebrauch zu machen. Die Hauptbelastungszeugin wurde über mehrere Hauptverhandlungstage – auch auf unser Betreiben hin – vernommen. Wir haben zahlreiche Beweis- und sonstige Anträge gestellt.

Das Urteil

Das Landgericht Berlin folgte unserem Antrag und erkannte – entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für unseren Mandanten eine Haftstrafe gefordert hatte – auf Freispruch. Es konnte nicht die Überzeugung von der Täterschaft unseres Mandanten gewinnen.

Die Kammer sah in der Aussage der Hauptbelastungszeugin und in den polizeilichen Vernehmungen erhebliche Abweichungen, die im Rahmen der Hauptverhandlung nicht beseitigt werden konnten. Die Zeugin hatte insbesondere auch zum Kerngeschehen zweifelhafte und unzuverlässige Angaben gemacht.

Das Gericht sprach unseren Mandanten daher von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin legten gegen das Urteil Revision ein. Sie nahmen diese jedoch später wieder zurück. Das Urteil ist damit inzwischen rechtskräftig.

Presseberichterstattung

Über den Fall ist auch in der lokalen Presse berichtet worden. So zum Beispiel hier:

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/er-soll-mit-seiner-mutter-ein-maedchen-15-zur-prostitution-gezwungen-haben