In einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bedrohung konnte für den Mandanten von Rechtsanwalt Türker nach mehreren Instanzen letztlich ein vollständiger Freispruch erreicht werden.
Ausgangsverfahren vor dem Amtsgericht Greifswald
Das Amtsgericht Greifswald verurteilte den Mandanten von Rechtsanwalt Türker wegen Bedrohung (§ 241 StGB) zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Dem Urteil lag der Vorwurf zugrunde, er habe telefonisch gegenüber einer Mitarbeiterin im Umfeld des Oberbürgermeisters von Greifswald Drohungen geäußert.
Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stralsund
Gegen dieses Urteil wurde durch Rechtsanwalt Türker Berufung eingelegt. Das Landgericht Stralsund bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts und verwarf die Berufung als unbegründet.

Revision zum Oberlandesgericht Rostock – Erfolg für die Verteidigung
Im Anschluss legte Rechtsanwalt Türker Revision ein. Das Oberlandesgericht Rostock hob das Urteil auf und sprach den Mandanten frei.
Die Entscheidung unterstreicht die besondere Bedeutung der Revision im Strafverfahren. Rechtsfehler in der Beweiswürdigung und rechtlichen Bewertung können auch nach einer bestätigten Verurteilung in der Berufungsinstanz erfolgreich angegriffen werden.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hielt die Beweiswürdigung der Vorinstanzen rechtlicher Überprüfung nicht stand. Insbesondere genügten die Feststellungen zur Täterschaft nicht den strengen Anforderungen des Strafprozesses. Die Verurteilung beruhte maßgeblich auf einer subjektiven Wiedererkennung der Stimme durch die Zeugin sowie auf Indizien, die eine sichere Zuordnung nicht zweifelsfrei trugen.
Das Oberlandesgericht stellte klar, dass bei verbleibenden Zweifeln an der Täterschaft ein Schuldspruch nicht aufrechterhalten werden kann. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ gebietet in solchen Fällen einen Freispruch, den das Oberlandesgericht sogleich auch selbst vorgenommen hat.
(OLG Rostock, Beschluss v. 25.11.2024, 20 ORs 72/24)
Bedeutung für die Praxis
Der Fall zeigt, dass auch nach einer Verurteilung in zwei Instanzen weiterhin effektive Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Insbesondere die Revision eröffnet die Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen und Fehlurteile zu korrigieren.
Rechtsanwalt Türker verteidigt Mandanten bundesweit in allen Instanzen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision vor den Oberlandesgerichten.