Erfolg in der Rechtsbeschwerde – Kammergericht hebt Urteil wegen verspäteter Urteilsabsetzung auf

In einem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten konnte Rechtsanwalt Türker vor dem Kammergericht Berlin einen wichtigen Erfolg erzielen: Das Gericht hob das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vollständig auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Verurteilung durch das Amtsgericht Tiergarten

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Betroffenen wegen mehrerer Verkehrsverstöße zu einer Geldbuße von 340 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Betroffene, vertreten durch Rechtsanwalt Türker, Rechtsbeschwerde ein.

Entscheidender Verfahrensfehler: Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist

Im Mittelpunkt der Rechtsbeschwerde stand ein gravierender Verfahrensfehler: Die schriftlichen Urteilsgründe wurden nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 275 Abs. 1 StPO zu den Akten gebracht.

Während das Urteil bereits am 6. Juni 2024 verkündet wurde, gingen die schriftlichen Urteilsgründe erst am 4. Februar 2025 bei Gericht ein – deutlich außerhalb der zulässigen Frist von fünf Wochen.

Zwar kann eine Fristüberschreitung in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, etwa bei unvorhersehbaren Umständen wie einer Erkrankung des Richters. Das Kammergericht stellte jedoch klar, dass nach Wegfall eines solchen Hindernisses das Urteil unverzüglich und mit Vorrang vor anderen Aufgaben abgesetzt werden muss.

Genau daran fehlte es hier: Zwischen der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit des Richters und der tatsächlichen Urteilsabsetzung lagen mehrere Wochen. Dies genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Kammergericht: Absoluter Rechtsbeschwerdegrund

Das Kammergericht bewertete die Fristüberschreitung als sogenannten absoluten Rechtsbeschwerdegrund (§ 338 Nr. 7 StPO). In solchen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht.

Die Konsequenz:
Das Urteil wurde aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten zurückverwiesen.

Hier geht es zum Volltext der Entscheidung: KG_Berlin_3_ORbs_60-25_NJRE001614533

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung zeigt eindrücklich, dass auch vermeintlich „formale“ Verfahrensvorschriften entscheidend sein können. Die Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist dient nicht nur der Verfahrensbeschleunigung, sondern auch der Qualität und Nachvollziehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen.

Für Betroffene bedeutet dies:
Eine sorgfältige Prüfung des Verfahrens – insbesondere durch einen erfahrenen Strafverteidiger – kann entscheidend sein und im Einzelfall zur vollständigen Aufhebung eines Urteils führen.

Verteidigung durch Rechtsanwalt Türker

In diesem Verfahren wurde der Betroffene durch Rechtsanwalt Türker vertreten, der die Rechtsbeschwerde erfolgreich begründete und damit die Aufhebung des Urteils vor dem Kammergericht erreichte.