Amtsgericht Tiergarten spricht Mandanten von Rechtsanwalt Türker frei im Prozess um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen

Ausgangssituation: Die Staatsanwaltschaft Berlin legte dem Mandanten von Rechtsanwalt Türker einen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen zur Last. Diesem wurde vorgeworfen seine – zum Tatzeitpunkt 15jährige – Tochter aus sexuellen Motiven mehrmals an ihrer Brust berührt zu haben. Die Anklage fußte einzig auf den polizeilichen Aussagen der Tochter, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen hatte. Der Mandant von Rechtsanwalt Türker bestreitete die Tatvorwürfe.

Drohendes Strafmaß

Dem Mandanten drohte im Verurteilungsfalle eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Tiergarten hat den Mandanten von Rechtsanwalt Türker nach nur einem Hauptverhandlungstag freigesprochen. Das Verfahren musste allerdings zuvor an mehreren Terminen ausgesetzt werden, weil Rechtsanwalt Türker prozessuale Mängel aufzeigte und entsprechende Anträge stellte. Die Zeugenvernehmung der Nebenklägerin, die den Mandanten belastete zeigte auf, dass diese den Mandanten zu unrecht belastete. Rechtsanwalt Türker konnte im Rahmen seiner Befragung und von zahlreichen Vorhalten aufzeigen, dass die Nebenklägerin in mehreren Punkten bei ihren polizeilichen Vernehmungen und im Rahmen ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung die Unwahrheit sagte.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin haben keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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