Rechtsanwalt Türker hat die Verteidigung in einem umfangreichen Strafverfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge übernommen. Gegenstand des Verfahrens war eine mutmaßliche Drogenlieferung von rund 60 Kilogramm Cannabis.
Ermittlungsverfahren und Untersuchungshaft
Ausgangspunkt war ein Zugriff von Polizeibeamten nach Hinweisen auf eine geplante Drogenübergabe in Ludwigsfelde. Insgesamt vier Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam ordnete der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Potsdam noch am selben Tag Untersuchungshaft an.
Die Verteidigung eines Beschuldigten wurde durch Rechtsanwalt Türker übernommen.
Verfahren vor dem Landgericht Potsdam
Die Hauptverhandlung findet vor dem Landgericht Potsdam statt. Das Verfahren ist durch eine erhebliche Komplexität geprägt, insbesondere aufgrund des Umfangs der Ermittlungsakten und der Auswertung digitaler Beweismittel.
Im Laufe des Verfahrens wurde seitens der Verteidigung beanstandet, dass wesentliche Teile der Ermittlungsunterlagen – insbesondere sichergestellte Kommunikationsdaten von Mobiltelefonen – zunächst nicht vollständig zur Akte gelangt waren. Erst auf entsprechenden Antrag hin wurden diese beigezogen.

Erfolgreiche Haftbeschwerde vor dem OLG Brandenburg
Vor diesem Hintergrund hat die Verteidigung Haftbeschwerde eingelegt und insbesondere einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Beschleunigungsgrundsatz geltend gemacht.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat der Haftbeschwerde stattgegeben und den Haftbefehl gegen unseren Mandanten aufgehoben.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Verteidigung bereits im Ermittlungs- und Zwischenverfahren sowie die Durchsetzung prozessualer Rechte.
Den Volltext der Entscheidung hat der Kollege Burhoff unter nachfolgendem Link veröffentlicht:
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/7715.htm
Die Verteidigung des Beschuldigten in diesem Verfahren wird zusammen mit dem Kollegen Max Rakow aus Rostock/Berlin geführt.
Verteidigung in komplexen Betäubungsmittelverfahren
Die Verteidigung in umfangreichen BtM-Verfahren erfordert neben fundierten strafrechtlichen Kenntnissen insbesondere Erfahrung im Umgang mit:
- umfangreichen Ermittlungsakten
- digitalen Beweismitteln (insbesondere Kommunikationsdaten)
- Haftfragen und Beschleunigungsgebot
- koordinierten Mehrpersonenverfahren
Unsere Kanzlei übernimmt die Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren in Berlin und bundesweit – diskret, strukturiert und mit klarer strategischer Ausrichtung.
Presseberichterstattung
Über das Verfahren hat die Märkische Allgemeine in mehreren Artikeln berichtet:
- https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/ludwigsfelde/drogenhandel-in-ludwigsfelde-prozess-gegen-vier-maenner-in-potsdam-SUW4RLGJRVAB7KBFUUYOHZAJNI.html
- https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/drogenuebergabe-in-ludwigsfelde-strafprozess-am-landgericht-mit-gestaendnis-eines-angeklagten-TG72GZBFK5EBJHV4OKTPVN7Q5A.html
- https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/landgericht-potsdam-zwei-weitere-gestaendnisse-im-strafprozess-gegen-vier-berliner-um-60-kilogramm-WPQ72WC2DBGVFGJPWD5L3YIUVQ.html
- https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/ludwigsfelde/drogenprozess-ludwigsfelde-landgericht-potsdam-verurteilt-drei-angeklagte-6AU4ANGOPVF4ZAAX65PFQ2WZPU.html