Jugendstrafrecht Berlin – Strafverteidigung für Jugendliche und Heranwachsende

Wir verteidigen Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht in Berlin und bundesweit. Strafverfahren in jungen Jahren stellen für Betroffene und Eltern eine besondere Belastung dar und erfordern eine sorgfältige und verantwortungsvolle Verteidigung.

Unser Ziel ist es, frühzeitig auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und eine Lösung zu erreichen, die sowohl die rechtliche Situation als auch die persönliche Entwicklung des Mandanten berücksichtigt.

Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es gilt grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende bis 21 Jahre angewendet werden.

Im Mittelpunkt steht nicht die Bestrafung, sondern der sogenannte Erziehungsgedanke. Ziel ist es, erneuten Straftaten entgegenzuwirken und die Entwicklung des Jugendlichen positiv zu beeinflussen.

Daraus ergeben sich besondere Möglichkeiten im Verfahren und bei den Rechtsfolgen, die im Rahmen der Verteidigung gezielt genutzt werden können.

Typische Vorwürfe im Jugendstrafrecht

Jugendstrafverfahren betreffen häufig Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht, insbesondere:

  • Körperverletzung
  • Diebstahl und Raub
  • Sachbeschädigung
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Beleidigung oder Bedrohung

Die strafrechtliche Bewertung richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften, wird jedoch im Jugendstrafrecht anders gewichtet.

Mögliche Rechtsfolgen

Das Jugendstrafrecht kennt ein abgestuftes System von Reaktionen:

  • Erziehungsmaßregeln (z. B. Auflagen, soziale Trainingskurse)
  • Zuchtmittel (z. B. Verwarnungen oder Jugendarrest)
  • Jugendstrafe (Freiheitsstrafe)

Im Vordergrund stehen Maßnahmen, die erzieherisch wirken und zukünftige Straftaten verhindern sollen.

Ermittlungsverfahren und erste Schritte

Wird ein Jugendlicher mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert, erfolgt dies häufig durch eine polizeiliche Vorladung oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.

In dieser Situation ist es wichtig, keine unüberlegten Angaben zur Sache zu machen. Aussagen ohne Kenntnis der Ermittlungsakte können den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen.

Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung ermöglicht es, das Verfahren aktiv zu begleiten und die bestehenden Möglichkeiten des Jugendstrafrechts gezielt zu nutzen.

Verteidigung mit Blick auf die persönliche Entwicklung

Die Verteidigung im Jugendstrafrecht erfordert neben juristischer Expertise ein besonderes Verständnis für die persönliche Situation des Mandanten.

Wir berücksichtigen neben den rechtlichen Aspekten auch schulische, berufliche und familiäre Umstände und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die weitere Entwicklung – insbesondere im Hinblick auf Ausbildung und Beruf – so weit wie möglich zu vermeiden.

Frühzeitige Beratung

Im Jugendstrafrecht werden wichtige Entscheidungen häufig bereits im frühen Stadium des Verfahrens getroffen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann daher entscheidend sein.

Wir stehen Ihnen und Ihren Angehörigen für eine vertrauliche Ersteinschätzung zur Verfügung.

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