Internetstrafrecht - Effektive Strafverteidigung beim Vorwurf von Internetkriminalität

Straftaten im Internet nehmen rapide zu. Neben den klassischen Delikten, die auch im Internet begangen werden können hat das Internet hat neue Formen der Kriminalität geschaffen. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben darauf durch die Schaffung neuer Straftatbestände bzw. durch Erweiterung von bestehenden Straftatbeständen reagiert. Für eine sachgerechte Verteidigung ist die Kenntnis der Rechtsprechung und Verständnis der technischen Vorgänge unumgänglich.

Cristine Lietz / pixelio.de

Internetstrafrecht – ein Überblick

Die nachfolgenden Vorwürfe sind typisch für das Internetstrafrecht:

  • Computerbetrug
  • Fälschung technischer Aufzeichnungen
  • Fälschung beweiserheblicher Daten
  • Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
  • Phishing
  • Skimming
  • Beleidigung über das Internet
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Nötigung, Besitz von Kinderpornografie)

Verteidigung im Internetstrafrecht – in Berlin und bundesweit

Wir bilden uns regelmäßig im Internetstrafrecht fort und stehen unseren Mandanten beim Vorwurf einer Internetstraftat im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht zur Seite.

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