Strafverfahren in Berlin oder Brandenburg?
Rechtsanwalt Türker verteidigt Sie in Strafverfahren in Berlin, Brandenburg und auch bundesweit.
Strafrechtliche Mandate betreut Rechtsanwalt Türker immer mit extrem hohen Engagement und Arbeitseinsatz. Schon früh hat er sich für das Strafrecht interessiert und ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit in allen Bereichen des Strafrechts tätig.
Anwalt für Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht in Berlin
Sein großes Interesse gilt dem allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Ferner interessiert er sich sehr für das Betäubungsmittelstrafrecht. Jedoch auch in anderen Bereichen verteidigt er Mandanten mit großem Engagement. Ein weiteres Betätigungsfeld von Rechtsanwalt Türker sind Revisionen.
Tätigkeit als Pflichtverteidiger
In geeigneten Fällen wird er auch als sog. Pflichtverteidiger tätig. Die Pflichtverteidigung betrachtet er nicht als Strafverteidigung zweiter Klasse, sondern versucht auch bei Pflichtverteidigermandaten das bestmögliche für seine Mandanten zu erreichen.
Referenzen unserer Kanzlei in Strafsachen
In vielen strafrechtlichen Fällen konnten wir Mandanten erfolgreich verteidigen. Unter der Rubrik “Referenzen” können Sie sich über unsere erfolgreich vertretenen Fälle einen Überblick verschaffen.
Strafverteidiger, Text Schreibmaschine
Kanzlei für Strafsachen in Berlin und Brandenburg
Hinweis: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird. Sie erreichen die Kanzlei jederzeit unter 03088927050.
Anwalt Strafrecht Berlin beauftragen!
Als Anwalt Strafrecht Berlin Brandenburg gibt Rechtsanwalt Türker seinen Mandanten den Rat: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und beauftragen Sie einen Strafverteidiger mit der Akteneinsicht!
Beherzigen Sie auch seine Tipps im Strafverfahren!