Kurzarbeitergeld erschlichen – Wenn Corona-Hilfen zum Strafverfahren führen

Die Corona-Pandemie liegt einige Jahre zurück — aber die strafrechtliche Aufarbeitung ist in vollem Gange. Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln weiterhin gegen Geschäftsführer und Unternehmer, die damals Kurzarbeitergeld beantragt haben. Ein aktueller BGH-Beschluss vom Februar 2026 macht deutlich: Wer das System ausgenutzt hat, dem drohen empfindliche Freiheitsstrafen und die Einziehung des gesamten erlangten Betrags.

Und auch wer damals gutgläubig handelte, aber Fehler gemacht hat, sollte jetzt wissen wo er steht — denn die Verjährungsfristen laufen noch.

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Fall: Geschäftsführer erschleicht 1,5 Millionen Euro KuG
  2. Die überraschende Rechtsfrage: Subventionsbetrug oder normaler Betrug?
  3. Was bedeutet das für betroffene Unternehmer?
  4. Wann beginnt Strafverfolgung wegen KuG-Betrug?
  5. Verjährung: Wie lange droht noch Verfolgung?
  6. Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
  7. Was tun wenn Ermittlungen drohen?

1. Der Fall: Geschäftsführer erschleicht 1,5 Millionen Euro KuG

Der Angeklagte war — teils faktischer — Geschäftsführer von vier Gesellschaften, die mittlerweile insolvent und aufgelöst sind. Im Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 entwickelte er ein System, um unberechtigt an staatliche Gelder zu gelangen.

Das Vorgehen war systematisch: Er meldete gegenüber der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsausfall zahlreicher Mitarbeitender seiner Gesellschaften an — und beantragte über seinen Steuerberater für diese Kurzarbeitergeld. Begründet wurde das mit erheblichen Umsatzeinbußen aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen.

Tatsächlich waren die auf den eingereichten Abrechnungslisten genannten Mitarbeitenden entweder fingiert oder arbeiteten weiter — so wie zuvor, weil es insoweit nicht zu Arbeitsrückgängen gekommen war. Nach Eingang der entsprechenden Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit nahm er die in den Anträgen enthaltenen Angaben vor und überwies das Geld auf die jeweiligen Konten der Gesellschaften.

Insgesamt stellte er 60 Anträge. Die Bundesagentur zahlte aufgrund dieser Anträge 1.543.224 EUR aus. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn wegen Subventionsbetrugs in 60 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und ordnete die Einziehung des gesamten Betrags an.

Die Revision des Angeklagten hatte nur teilweise Erfolg — der BGH änderte den Schuldspruch, ließ aber Strafe und Einziehung im Wesentlichen bestehen.

2. Die überraschende Rechtsfrage: Subventionsbetrug oder normaler Betrug?

Der BGH hat in diesem Beschluss eine für die Praxis wichtige Frage geklärt: Ist Kurzarbeitergeld eine Subvention im Sinne des § 264 StGB?

Die Antwort: Nein.

Das ist auf den ersten Blick überraschend — schließlich handelt es sich um staatliche Gelder, die Unternehmen in der Krise unterstützen sollten. Aber der BGH folgt einer klaren gesetzlichen Systematik:

Eine Subvention im Sinne des § 264 StGB setzt voraus, dass es sich um eine Leistung aus öffentlichen Mitteln handelt, die an Betriebe oder Unternehmen gewährt wird und wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung der Förderung der Wirtschaft dienen soll.

Beim Kurzarbeitergeld ist das anders: Es ist eine Sozialleistung aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung — keine gegenleistungsfreie Zuwendung der öffentlichen Hand. Die Bundesagentur zahlt das Geld zwar zunächst an den Arbeitgeber aus, aber dieser leitet es unmittelbar an die Arbeitnehmer weiter. Leistungsempfänger sind also die Arbeitnehmer, nicht das Unternehmen.

Damit fällt Kurzarbeitergeld nicht unter den Subventionsbetrugstatbestand — wohl aber unter den normalen Betrug nach § 263 StGB. Und der führt hier zum selben Ergebnis: fünf Jahre Freiheitsstrafe, Einziehung von 1,5 Millionen Euro.

Was das für Betroffene bedeutet: Die Umbenennung des Tatbestands mag technisch klingen — praktisch ändert sie wenig. Wer Kurzarbeitergeld erschlichen hat, wird wegen Betrugs verfolgt, mit identischen Strafrahmen.

3. Was bedeutet das für betroffene Unternehmer?

Dieses Urteil ist ein deutliches Signal: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Hilfsprogramme ist nicht vorbei — sie läuft auf Hochtouren.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft systematisch

Bereits im März 2024 erließ die Bundesagentur für Arbeit im vorliegenden Fall vier Rückforderungsbescheide über insgesamt 1.543.224 EUR. Solche Prüfungen finden bundesweit statt — und sie sind der häufigste Auslöser für strafrechtliche Ermittlungen.

Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein solcher Bescheid kann der Beginn eines Strafverfahrens sein.

Auch Steuerberater können in den Fokus geraten

Im vorliegenden Fall stellte der Angeklagte die Anträge über seinen Steuerberater. Steuerberater, die KuG-Anträge gestellt haben, ohne die Angaben ihrer Mandanten zu hinterfragen, können unter Umständen selbst in den Fokus von Ermittlungen geraten — zumindest als Zeugen, im schlimmsten Fall als Mitbeschuldigte.

Faktische Geschäftsführer sind genauso betroffen

Der BGH hat klargestellt: Auch wer nur faktischer Geschäftsführer war — also ohne formelle Bestellung die Geschäfte tatsächlich geführt hat — kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Diese Konstellation ist in der Praxis häufiger als man denkt, gerade bei GmbHs mit mehreren Gesellschaftern.

4. Wann beginnt Strafverfolgung wegen KuG-Betrug?

Strafrechtliche Ermittlungen wegen Kurzarbeitergeld-Betrug beginnen typischerweise auf mehreren Wegen:

Rückforderungsbescheid der Bundesagentur Der häufigste Auslöser. Die Bundesagentur prüft die Anträge im Nachhinein und stellt Unstimmigkeiten fest — dann folgt zunächst ein Rückforderungsbescheid, dann häufig eine Strafanzeige.

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung Betriebsprüfungen decken oft auf, dass Mitarbeitende gar nicht in Kurzarbeit waren oder die Lohnabrechnungen nicht stimmten. Diese Erkenntnisse werden regelmäßig an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Interne Hinweise und Whistleblower Ehemalige Mitarbeitende, Buchhalter oder Steuerberater, die von Unregelmäßigkeiten wissen, können Anzeige erstatten. Das Hinweisgeberschutzgesetz hat die Hemmschwelle dafür deutlich gesenkt.

Insolvenzverwalter Bei insolventen Unternehmen prüfen Insolvenzverwalter die Geschäftsunterlagen systematisch. Auffällige KuG-Zahlungen werden dann häufig zur Anzeige gebracht.

5. Verjährung: Wie lange droht noch Verfolgung?

Eine wichtige Frage für alle, die damals KuG beantragt haben: Ist das Thema verjährt?

Die Antwort ist für viele unangenehm: Noch nicht — zumindest nicht vollständig.

Betrug nach § 263 StGB verjährt grundsätzlich in fünf Jahren ab Tatbeendigung. Die Kurzarbeitergeld-Anträge wurden überwiegend im Zeitraum 2020 bis 2022 gestellt. Das bedeutet:

  • Taten aus 2020 → Verjährung frühestens 2025, in vielen Fällen aber noch laufend
  • Taten aus 2021 → Verjährung frühestens 2026
  • Taten aus 2022 → Verjährung frühestens 2027

Wichtig: Die Verjährung wird durch Ermittlungshandlungen unterbrochen — also durch Durchsuchungen, Vorladungen oder Bescheide. Das bedeutet: Wer bereits einen Rückforderungsbescheid erhalten hat, bei dem läuft die Verjährung möglicherweise gar nicht mehr.

Zudem gilt bei besonders schweren Fällen — etwa bei gewerbsmäßigem Betrug oder Beträgen im sechsstelligen Bereich — eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Das Fazit: Das Thema Kurzarbeitergeld-Betrug ist für viele Unternehmer noch nicht erledigt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine anwaltliche Einschätzung der eigenen Lage.

6. Typische Fallkonstellationen aus der Praxis

Nicht jeder Fall ist so eindeutig wie der des BGH. In der Praxis gibt es viele Graubereiche:

Mitarbeitende teilweise in Kurzarbeit, Stundenzettel ungenau Viele Unternehmen haben die Kurzarbeit nicht sauber dokumentiert. Stunden wurden geschätzt, Stundenzettel nachträglich erstellt. Das kann als Betrug gewertet werden — auch wenn der tatsächliche Arbeitsausfall real war.

KuG für Mitarbeitende beantragt, die weiterarbeiteten Besonders heikel: Mitarbeitende, die offiziell in Kurzarbeit waren, aber weiter Vollzeit arbeiteten — oft auf Druck des Arbeitgebers, manchmal im gemeinsamen Einverständnis. Hier droht nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch den Mitarbeitenden eine strafrechtliche Verantwortung.

Doppelte Inanspruchnahme — KuG und andere Corona-Hilfen Wer gleichzeitig Kurzarbeitergeld und Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen beantragt hat, ohne die Überschneidungen korrekt anzugeben, kann sich doppelt strafbar gemacht haben.

Irrtum über die Voraussetzungen Manche Unternehmer haben KuG beantragt, ohne genau zu verstehen, unter welchen Voraussetzungen das zulässig war. Ein Irrtum schließt Vorsatz zwar grundsätzlich aus — aber die Nachweisführung ist schwierig und erfordert anwaltliche Unterstützung.

7. Was tun wenn Ermittlungen drohen?

Ob Rückforderungsbescheid, Durchsuchung oder Vorladung — das Wichtigste vorab:

Schweigen Sie. Und rufen Sie sofort einen Strafverteidiger an.

Das gilt auch und gerade dann, wenn Sie glauben, nichts Falsches getan zu haben. Gerade in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren können voreilige Erklärungen — auch gut gemeinte — ein Verfahren erheblich erschweren.

Bei Rückforderungsbescheid: Lassen Sie den Bescheid anwaltlich prüfen, bevor Sie zahlen oder Einspruch einlegen. Die Reaktion auf einen Rückforderungsbescheid kann strafrechtliche Relevanz haben.

Bei Durchsuchung: Kooperieren Sie äußerlich — aber machen Sie keine inhaltlichen Aussagen. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und rufen Sie sofort einen Anwalt an.

Bei Vorladung als Beschuldigter: Erscheinen Sie nicht ohne anwaltlichen Beistand. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen — nutzen Sie es.

Fazit

Der BGH-Beschluss vom Februar 2026 macht deutlich: Die strafrechtliche Aufarbeitung der Corona-Hilfsprogramme ist in vollem Gange — und sie trifft auch Geschäftsführer mit empfindlichen Strafen. Fünf Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung von 1,5 Millionen Euro sprechen eine klare Sprache.

Wer damals Kurzarbeitergeld beantragt hat und sich unsicher ist, ob alles korrekt war, sollte die verbleibende Zeit nicht ungenutzt lassen. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung kann entscheidend sein — für die Frage ob und wie Ermittlungen drohen, und welche Handlungsoptionen noch bestehen.

Kontakt: Vertrauliche Ersteinschätzung

Wenn Sie als Geschäftsführer oder Unternehmer einen Rückforderungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben oder befürchten, dass Ermittlungen wegen Kurzarbeitergeld-Betrug drohen, stehen wir Ihnen sofort und vertraulich zur Verfügung.

Hizarci & Türker Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Wir sind bundesweit tätig und vertreten Mandanten vor allen deutschen Strafgerichten. Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Fundstelle: BGH, Beschl. v. 19.2.2026 – 3 StR 397/25.

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