Verteidigung im Arbeitsstrafrecht in Berlin

Im sog. Arbeitsstrafrecht sanktioniert der Gesetzgeber Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten. Diese treffen in aller Regel den Arbeitgeber. Diese Pflichten sind in vielen Spezialgesetzen verstreut. Unsere Rechtsanwälte haben sich auf die Verteidigung von Arbeitgebern gegen den Vorwurf der Verletzung von arbeitsrechtlichen Normen spezialisiert und stehen Ihnen zur Seite.

Unsere Tätigkeit beginnt jedoch nicht erst, wenn schon ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet ist. Wir sind nämlich auch schon vorbeugend tätig und beraten Arbeitgeber, damit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von vornherein verhindert werden kann.

Rainer Sturm / pixelio.de

Arbeitsstrafrecht – ein Überblick

Beispiele für Vorwürfe, gegen die wir in unserer täglichen Praxis im Arbeitsstrafrecht verteidigen:

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a Strafgesetzbuch (StGB)
  • illegale Arbeitnehmerentsendung, § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • illegale Arbeitnehmerüberlassung, §§ 15 ff. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG)
  • illegale Ausländerbeschäftigung, § 404 Sozialgesetzbuch III (SGB III)
  • Lohnsteuerhinterziehung, § 370 Abgabenordnung (AO)

Neben diesen Bestimmungen gibt es noch viele weitere Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Verteidigung im Arbeitsstrafrecht

Unsere Rechtsanwälte haben sich auf die Verteidigung im Arbeitsstrafrecht spezialisiert und vertreten seit Jahren erfolgreich die Interessen von Arbeitgebern, denen die Verletzung arbeitsstrafrechtlicher Vorschriften vorgeworfen wird.

Da in diesem Bereich hohe Bußgelder und auch Freiheitsstrafren drohen, empfehlen wir, frühzeitig die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

 

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